Druckschrift 
2 (1865)
Seite
924
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gemachten Anordnung gehören, und wir machen es zu einer unver-letzlichen und unanrührbaren Sache. Sollten überdieß noch einigeSachen in der Folge offenbar werden außer denen, welche hier be-nannt sind, oder sollte irgend ein Streit oder eine Uneinigkeit darüberentstehen, so behalten wir sie unserer Anordnung bevor. Damit aberüber die Anordnung dieser Eintheilung kein Zweifel und Bedenkenoder irgend eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Pfarrern dieserOrtschaften in Zukunft entstehen möge, so haben wir gegenwärtige un-abgetheilte Urkunde mit unserem und den Siegeln unserer Kirche be-festigen lassen. Zeugen sind: Arnold, Decan und Archidiacon, Albert,Decan des neuen Münsters, Magister Walther von Thannenbergk,Arnold Cammerar, Canonicus zu Würzburg, Otto, Pfarrer zu Meiningeu,Heinrich Schreiber. Laien sind: Heinrich Truchseß, Johannes Mund-schenk, und mehrere Andere. Dieses ist geschehen im Jahre des HerrnEin Tausend Zwei Hundert und Zwei und Dreißig in der fünfftenRömerzinszahl, im siebenten Jahre unseres Episcopats.