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der einen Seite des Flusses')- Auch fugen wir noch bei, daß dieHälfte der Höfe und andere Einkünfte im Orte Wisach, deren Erträg-nisse berechnet sind, auf zwei Talente und zehn Solidi mit Ausnahmeeiner Wiese und der Pfründwohnung, welche der Pfarrer daselbst be-wohnt, auf die Kirche in Ebern übergehen sollen; aber der andereTheil mit der Wiese und "der Pfründwohnung soll zum Nutzen derPfarrei Wisach bleiben. Dabei sollen die Frohndienste, wenn sie näm-lich die Hofbauern thun wollen, auf den Nutzen beider übergehen, in-gleichen auch von Genreinfeld die fünfzig Donarien, welche der Pfarrerin Wisach zahlen wird. Auch der Zehnt in Buch mit allem Rechteund eine Wiese in der Erle soll auf die Kirche in Ebern übergehen. —Aber folgende Orte und die Burgen Altenstein und Lichtenstein mitihren Kirchen und Menschen, sollen nach unserm Beschluß der PfarreiWisach bleiben mit allem Rechte, Einkünften und Zehnten, mit Aus-nahme dessen, was oben bestimmt ist. Die Orte sind folgende: Birke,Gemeinfeld, Cresselbergk, Marbagk, Tobermannsdorf, Tichen, Hoffstetten'),Rodenmullendorf, Lore, Bischofswürden^), Alboldorf, Neuses, Brunen"),Ensdorfs, Fockendorf, Visbach"), Hergelsdorf°), Ruthe, Bunttorf,Rabenoldorf'), Junkersdorf, Pfaffendorf, Breitenbegge^), Totenwise"),Gngelhurne'"), Jrrbrechindein"), Waccenberge, Wisenbirke'^), Linthe.Da außerdem in den Gränzen dieser Pfarrei die Kapelle Ermershausenmit andern acht Orten so sehr weit entfernt ist, daß keiner von beidenPfarrern sie bequem versehen kann, und da gewöhnlich ein Vicar da-selbst wohnt, so wollen wir die Pfarrei Wisach ihres Alterthums wegenehren und ihr das Recht verleihen, die erwähnte Kapelle zu besetzen.Damit wir aber nicht etwas übergehen und unberührt lassen, so be-stimmen wir über alles das, was von dem Rechte der Pfarrer, es seinun beweglich oder unbeweglich, widerrechtlich den Kirchen entfremdetoder entzogen worden ist. Wenn der Pfarrer zu Ebern in den Gränzenseiner Pfarrei oder der zu Wisach in den der seinigen durch Recht oderdurch Freundschaft etwas erworben oder auf's Neue erlangt habensollte, so soll es besonders zum Nutzen des Erwerbers nach unserer
Höchstättm. — 2) Bischwind am Nauencck. — 3) Brunn. — Craisdorf. —5 ) Fischbach. — 6) Herbelsdorf. — ^ Rabelsdorf. — 6) Breitenbäch. — 2) Todten-weisach. — i») Gnggelhirn. — li) Geroldöwind. — >2) Wüstcnbirkach.
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