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wenn sie, ohne einen Majoratsherrn ernannt zu haben, mit Tod ab-gehen sollte — dieses Majorat an den nach dem Rechte der Erstgeburtältesten ihrer nachgelassenen Söhne oder beziehungsweise dessen männ-liche Descendenz zu fallen habe. — Hierdurch hat nun unsere Familieoder vielmehr ein Theil derselben einen fideicommissarischen Besitz inSchlesien erlangt.
Buchwald ist berühmt durch die herrliche Lage seines Schlosses inMitte eines großen, reizenden Parkes, wie durch seine überaus schöneLage in der Nähe des Riesengebirges. Es hat ein Oekonomiegut, zudem die drei Vorwerke Birkberg, Hain und Pfaffengrund gehören, undhat in der Nähe mehrere Waldungen und eine Ziegelbrennerei. — ImOrte befindet sich eine protestantische und eine katholische Pfarrei, derenjede eine Kirche daselbst hat. Das Patronat über die protestantischeKirche und Pfarrei steht der Gutsherrschaft gemeinschaftlich mit derGemeinde Buchwald in der Art zu, daß Erstere bei Erledigung derPfarrei mehrere Geistliche für deren Wiederbesetzung der Gemeindevorschlägt, die einen darunter auswählen und präsentiren muß. —Ueber die katholische Kirche und Pfarrei steht das Patronat der Guts-herrschaft von Buchwald und der der nahe gelegenen Herrschaft Fisch-bach, welche den Kindern des Prinzen Wilhelm von Preußen gehört,gemeinschaftlich zu. — Ueber die Schule zu Buchwald übt die Guts-herrschaft daselbst das Patronat in ähnlicher Art, wie über die pro-testantische Pfarrei, gemeinschaftlich mit der Gemeinde aus.
Graf und Gräfin Reden haben in Buchwald mehrere frommeStiftungen gemacht, wovon besonders hervorzuheben sind:
1. Die 1815 gegründete Bibelgesellschaft, die sich unter der lang-jährigen trefflichen Leitung der Gräfin Reden zu einer der bedeutendstenderartigen Töchtergesellschaften im Königreiche Preußen herangebildethat und noch heute im steten Wachsen begriffen ist. Die Directionderselben führt der jeweilige Besitzer der Herrschaft Buchwald.
2. ein 1826 errichtetes Versorgungshaus für alte preßhafte Leute— Pflege genannt — wo 6 Männer und 6 Frauen gegen geringejährliche Einzahlungen verpflegt werden, welche Stiftung gleichfallsvon dem jeweiligen Besitzer der Herrschast Buchwald geleitet wird undin erfreulicher Weise fortbesteht.