Druckschrift 
2 (1865)
Seite
542
Einzelbild herunterladen
 

542

Statuten für die gesummte Wohlthätigkeits-Anstalt, die nach demStifter die Benennung:

„Christian Ernst von Rotenhan'sche Wohlthätigkeits-Anstalt"

bekam, und nach Regierungs-Entschließung vom 21. Januar 1824(Jntelligenzblatt für den Untermainkreis von 1824 Nro. 20) die aller-höchste königliche Bestätigung erhielt. — Es ist dies eine Privat- undFamilienstiftung, deren Statuten alle, in den Nachlaß des Testircrssnccedirende, gleichen Namen, Schild, Helm lind Wappen führendeFamilienangehörige mit Ausschluß unserer jüngeren (Merzbacher) Liniezur Aufrechthaltung der Stiftung nach Vorschrift der Statuten ver-pflichtet. Diese Wohlthätigkeitsanstalt sollte sich nur auf Personenbeschränken, welche mit der Freiherrlich von Notenhan'schen Familiein einem persönlichen Dienst- oder Grundholden- und grundherrlichenHintersassen - Verbände stehen, ohne Rücksicht ans Religion, Stand,Alter und Geschlecht, lind ein männliches Familienglied (jetzt derFamilien-Obmann) sollte die Direction führen, und die Unterstützungenbestimmen, wobei ihm jedoch ein Stiftniigs-Verwaltungsrath, bestehendaus dem Polizei- und Renteibeamten oder Familienconsulenten, sowieden Patronatsgeistlichen mit berathender Stimme beigegeben wurde. —Zugleich erhielt jedes Mitglied des Verwaltungsrathes einen Distriktunserer Ortschaften zur Ueberwachung der Armen und Ermittelung derUnterstützungsbedürftigen. — Von den Zinsen des Stiftnngskapitalssollten jährlich 200 fl. zur Bildung eines besonderen Hülfsfonds, derfür außerordentliche Unglücksfälle bestimmt sei, verwendet werden,(dieser beträgt jetzt schon 7685 fl. 30 kr.), die übrigen Jahreszinsensollten zu permanenten Unterstützungen an Arbeitsunfähige, zu momen-tanen an vorübergehend Hülfsbedürftige, zur Reichung von Stipendienfür Studirende wie zur Unterstützung von Handwerkslehrlingen w.,und endlich, wenn nöthig, zur Beihülfe für die mit der Stiftung zuverbindende Beschüftigungs-Anstalt verwendet werden. Letztgenanntetrat als Spinn- und Webebeschäftigungs-Anstalt ins Leben. Es wurdealljährlich Flachs gekauft, der im Winter armen Frauenspersonen zumSpinnen gegeben wurde, von welchen Gespinnsten dann die armenWeber unserer Ortschaften Leinwand w. zu fertigen hatten, die gebleichtund dann für die Anstalt wieder verkauft wurde.