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Zeugen in einer städtischen Urkunde von 1311 auch llomiousluoniztsi'iu« vor. ^) — In einer Urkunde des Grafen Ludwigvon Arnsberg aus dem Jahre 1279 werden als Zeugen meh-rere Bürger aus der Stadt Arnsberg genannt, unter denensich auch Dilzväsnou« mmmtniilis befindet. I — Das Münz-recht des Erzbischofs überhaupt, wurde anerkannt 1282 durcheine Urkunde K. Rudolfs, welche zugleich feststellt, wiegemünzt werden soll. ^)
Was den Münzfuß betrifft, so bemerken wir, zur genauerenBestimmung des früher (I, 287) darüber Gesagten, noch fol-gendes. In der vorigen oder karolingischen Periode wurdenaus einem Pfunde reinen Silbers von 12 Unzen oder 24 Lothrömischen (später 32 Loth deutschen) Gewichts, 22 Solidigeprägt. Jeder Solidus hielt also IVrr Loth römischen oderbeinahe IV- Loth deutschen Gewichts an Silber und kam demWerthe eines Thalers nach dem Leipziger Fuße ziemlich nahe.
Jeder Solidus enthielt 12 Silberdenare, wovon alsojeder beiläufig 2 Ggr. nach dem Leipziger Fuße werth war.Zehn solcher Denare hielten nahe 1 Loth Silber römischenGewichts.
Außerdem wurde ein Solidus auch wohl in Tremissenoder Dritteln (trimm solilli) ausgeprägt, die also beiläufig8 Ggr. oder Vs Thlr. nach dem Leipziger Fuße werthwaren. °)
Seit dem Anfange des 13. Jahrhunders wurde stattdes Pfundes die Cölnische Mark, nicht nur in Deutschland,sondern auch in Italien als Münz-Gewichtsmark üblich.")
U Seibertz U. B. ». Nr. 543.
'1 Daselbst l, Str. 385.
Daselbst I, Nr. 401. Wir werben darauf, wie aus die Strafen derFalschmünzer Nr. 415, in der folgenden Periode zurückkommen.
°) Hüllmanu deutsche Finanzgcsch. des Mittelalters S. 212.
') Hüllmann Städtewesen I, 3ll7. In Frankreich war die Mark vonTrostes die gebräuchlichste. In Deutschland wurden bei dem Abwägenvon Gold und Silber als Zahlung, auch wohl die Marken einigeranderen Handelsplätze wie Magdeburg, Erfurt, Zürich, Wien, alsMuster genommen Das. S- 402.