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Urkunde ccis.
ooii.
Kaiserliches Rescript an Marggrav Friederich Magnusen zu
Baden-Durlach.
urchleuchtig- hochgebohrner lieber Vetter und Fürst. Wir mögen Dr. b'ebd. gnä-digst nicht verhalten, wie daß Jacob Quarck vnd nach dessen Tod seine Erbenmit weykand (trafst Adolph Otto Grafen von Cronburg, wegen einiger abge-nommenen Gütter in Stritt begriffen gewesen, vnd wir zu Hinlegung dieser Sachen einegüetliche Composition bereits anno sechszehenhundert siebenzig, auff des damahligen Bi-schoffs zu Speyer And. nachgehends aber vnd als daselbst die Gütte nicht gehoben worden,selbige an unserem kayserlichen Reichshosrath vorzunehmen, am dritten Februarii annosechszehenhundert acht und achtzig gnädigst verordnet haben. Wann nun aber berührterGraff immittelst verstorben, vnd sie Ouarckische Erben und ihnen zu dem ihrigen dcr-mahleins mit Nachtruck zu verhelffen, vnd zu dem Ende an De. iiebd. als welche der^mahlen berührte Gütter im Sesiy haben, rescribiren Zu lasen gnädigst geruheten,gestalten solches aus nebengehender Abschrifft mit mehrerm zu ersehen ist; wir auch nichtsehen können, wie Jmpetranten des ihrigen langer frustrirt werden mögen.
Als haben wir Dr. jiebd. solch deroselben vnderthanigstes Anbringen mit dem gnä-digsten Befelch hiemit einschlieffen wollen, daß sie die darinn benennte O.uarckische ligendeGütter denen impetrantischen Erben einräumen, vnd zu deren würcklichen Genuß kommenlaffe, und welchergestalt es beschehen, innerhalb Zeit zweyer Monathen nach vnftrm kay-serlichen Hof ohnfehlbar berichte. Hieran beschicht unser gnädigster Will und Mainung,vnd wir seind Dr. iiebd. mit kayserl. Gnaden vnd allen Guten wohl beygethau. Gebenin unserer Statt Wien den vier und zwanzigsten ^ovemdri8, anno fechzehenhun-dert drey und neunzig, unserer Reiche des Römischen im sechs und dreyßigsten, desHungarischen im neun und dreißigsten, vnd des Böheimbischen im acht und dreyßigsien.
Leopold.
Vt. Sebastian MunibaldeErbcrß. Graff zu Zcyl.
^6 manckatum siac. caes.inageliatis proprwm
Lranz Milhelm von Menßhengen.
ccin.