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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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beyde sowohl als ich bey unseren rechecckive Notariat- und bürgerlichen Eyden suchte be-halten und aussagen können, daß zur selbigen Zeit, als dieser adbus vorgenommen wor-den, weder vor-noch nach, weder vorgedachter Herr Baron von der bey, noch jemandvon seinetwegen gegenwartig gewesen, vielweniger die geringste Exception würcklich bezoge-ner Besitzung dieser elgenthumblichen Hcrrschaffc Hohengeroltzcckh eingeruckt; ja so gar ichder Notarius und sie Gezeugen, von denen zugegen gestandenen Geroltzeckistben Untertha-nen, auch nur den Nahmen hochermelten Herrn Barons niemals nennen gehört.

Als haben wir in persönlicher Gegenwart hie EndS unterschriebener zu dieser Aussa-ge insonderheit erbettener Herren und Gezeugen mit Nahmen Stephan Schlager, undAmbrosius Schwach, beede Burger zu obbenanten Nunnenweyhr: vnd weilen der einteZeug Ambrosius Schwach schreibens unberichtet, mit Zuziehung des wohlehrenvestenrechtsgclehrten Herrn Johann Daniel Scheerers, königlichen Französischen irotarii, undBurgers in Straßburg, :c. der an sein Statt unterschrieben hat, dieses öffentlich bey un-sern guten wahren D'euen und Ehren bestätigt; welches alles zu mehrerm Vrkund sowohlvor- als jetztmahlige Zu diesem aÄu absonderlich requirirte Herren und Gezeugen aigenhan-di^ unterschrieben, und ich der notarws, als Mikwijsender, mit meiner aigenhandigenNahmens Vndersihrifft, und fürgestelltem Secretinsiegel beschloffen, hierzu insonderheitvon tragenden Amts wegen reguirirt und erfordert: aäium aus Zeit und an Orcen wieobsteht.

Stephan Schlager von Nonnenweyhr, alszu Aussag gegenstehender zween Ge-Zeugen erbettener Gezeug.

ff Z2. Ambrosius Schwach von Nonnen-weyhr, welcher Schreibens unkündlg,hat an statt der Unterschrifft dißHandzeichen gemacht.

Johann Daniel Scheerer, Burger und königlicher Französischer Notarius in Straßsbürg, im Nahmen und auf Ambrosii Schwachen von Nonnenweyhr, wegen des-sen Schreibens Unkündigkeit, attestire wie dessen nechst obgemelte Mitzeug.

Das hievorstehender sÄus, und dessen würckliche Vnderschreibung in meiner Ge-genwart, auf einverleibte Zeit und Ort vorgegangen, bezeuge mit Wiederholung desnechstvorgemelten VrkundS, ich mit äigener Hand und Insiegel,

Jacob Zxryzan, offenbahrer geschrvorner kay-serl. Burger der Statt Basel.

Hhh z SSls.

Jacob Neff von Nonnenweyhr, als zuhievorigen accku erfordert g- wesie,und jetzkmals ersuchter Gezeuge,bezeugen alles, wie obsteht.

Jacob Schlager von Nonnenweyhr, be-zeug gleichfalls, wie vorgenanterMitzeug.