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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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422 Urkunde (tXLVIU

gen, daß sie zwischen seiner Licdden und dem Adolph E>rco Greife» zu Lronen-dury dißfalls ein gütiges Compositionsmittel trackiren, vnd dahin sehen sollen, ge-dachten Grafen von Cronenburg dahin zu disponiren, daß er dasjenige, so seinMarggrafcnS 5bdn. ihro zustandig zu seyn ordentlich dsciren und erweißen würden,güetwillig abwetten, vnd seiner iiebden vberlassen wolle, jedoch daß vor einicherwürckhlichen Execulion vnß zuvor die Beschaffenheit allervnderchanigst Hinderbracht,vnd vnsere gnädigste Restlution darüber weitherö erwarttet werden solle.

Nun obzwahr daraufhin von ermeltem V. Oe. Weeßen ein güetiger Verglichzwischen ihnen versuchet worden, so erscheinet doch aus hiemit folgenden ihrem Be-richt vom 5 ten Ianuarii erschin, samt angehörigcn Beylagen und närm so viel, daßex parte Geroltzsgg nur der Anibkmann daselbst ohne vollmächtigen Gewalt alleinmit solcher Justrucrion sich eingsfunden, die Sach bloß auciienäum öc reie-remGm zu vernembm, vnd exci^isnäv einzuwenden, daß in iGirumentt) yaeisenthaltene kianGum vorlängsten verstoffen, sambt was dabey mchrerS begriffen ist.

Gleichwie wür aber nicht gern verstanden, daß diese angestelle Conferenz so garohne Frucht abgelösten, da doch vnßere gnädigste Intention dahin gezielet, daß sovorhabender Verglich bcedcn Thailen zu guten kommen, vnd dar durch alle schädlicheWeiterungen verhütet werden solle, vnd dahero nochmahlen gnädigst gern sthen wöl-ken, daß diese unsere wohlgemeinte gütige Jnrerposition einigen Effect gewinnen möchte.Als befehlen wir euch hiemit abermahlen gnädigst, gedachten V. Oe. Weeßen wei-ters in unserm Nahmen auffzuladen, daß sie diese unsere Intention ihme Grafen zuCronenburg mit nachtrücklichem Erster nachnchllich im innren, auch beedcn Theilen ei-nen gewissen Tag zu Prosequirung solcher Tractaten benambßen vnd ansezen , auf welchensie, vorderist aber der Graff von Cronenburg uollmächkigen Gewalthaber verordnen fallen,damit auf solchen Fall alßdann durch sie V. Oe. Weeßen die gütige Handlung weitees für-genommen, vnd vnßerer gnädigsten Zuversicht gemees, wo möglich, würcklich geschlossenwerden möge. Worüber sie ihre fernere Relation an euch zu dirigiren , ihr auch selbigemit vorgehender/Anhörung des V. Oe. Weeßen volgendtS mit beygesetztem Gutachten,was nach gestaltfambe der Beschaffenheit in Sachen weiters zu thun styn möchte, an vnßzu gelangen wissen werdet. Daran beschicht vnßer gnädigster Will, vnd wir verbleibeneuch w. Geben w. Wien den z Febr. 1668.

?. 8.

Dabey wir euch auch gnadigst anzufügen nit unterlassenwollen, daß wir derentwegen under heutigem Dato auchdie Notturfft an den Grafen von Cronenburg selbsten getan?gm lassety

excvlli.