tiges Mittel zu Handelen, vnd dich dahin zu disponiren, daß du dasjenige, so des Marg-grafen iiebden pro aUoäio für sich IsZitime beweißen wird, ohne weitere Difficultätselbsten abtretten woltest, und hierdurch schädliche Weiterung zu verhüten, vnd allerseitsgute Nachparschafft zu erhalten.
Vnd ob wir zwahr vnß keines anderen versehen, dann es werde solch vnnßerewohlgemeinte gnädigste Intention und Verordnung seinen würcklichen Effect errai-chen, und zwischen euch beeden Thailen ainicher guetiger Accord verfangen; sohaben wir doch aus der eingelangten Relation nicht ohne Befrembden vernommenmüßeil, daß hierzu deinerseits khaine Vollmacht ertheilt worden, sondern der Ambt-mann zu Geroltzegg zwar erschienen, jedoch das gegnerische 'Anbringen bloß aä au-äienäum äL i-ekerenäum angehört, vnd im übrigen alles ohne Frucht abgelösten.Gleichwie aber vnjer gnädigstes Vorhaben desfalls allein zu beederftitS gutem lindBefürderung der Sachen, auch Abschneidung der Weitläufftigkeiten angesehen; alsohaben wir für thunlich erachtet, dem Werck noch ferners nachzusetzen, vud zu demEnde unter heutigem Dato ermelten V. Oe. Wcesen vermittelst unserer O. öe. ge-heimben und deputirten Räthen anbefelchen lasten, daß sie beeden Thailen äs novoeinen gewissen Termin vnd Tag ankhünden, vnd darauffhin die gütige Tractaten vo-riger Verordnung gemes, wiederumben reastumiren und allen Fleiß gebrauchen sollen,baß einiches Composttionsmittel verfangen möge; dabey wir vns gnädigst versehen,du werdest deinerseiths behueffige Vollmacht bestellen, auch dich im übrigen nichtwie vorhero, sondern solchergestalten beweisen und eraignen, daß diese vnßere gnä-digste Interposition seinen Effect erraichen, vnd wir verspühren khönden, selbige ge-horsamst und gebührend beobachtet worden seye. Geben Wien den 29 Jenner 1668.
cxevii.
Kaiserliches Rescript in Sachen die Hohengeroldseckische
Allodim belreffend.
sl668J
ls bey vnß beraithievor des Fnedenchen Marggrafens zu Vaden-Dur^lach Liebden gehorsambist anbringen lassen, ob solke vnker den GerolzeggischenReichslehen, ein mehrers Aigenthumb (als das ^ehen selbsten ist) begriffen seyn,welches ihme von seiner Mutter gebohrnen Gräffin von Geroltzegg erblichen angesal-Kn, haben wir euch zwahr gnädigst anbefohlen, vnßerm V, Oe. Weeßen auszutra-
Ggg z gen,
Urkunde cx^Vl. 421