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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde l^XXXIII.

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brücken wegen aufgericht, wie ihr lieber Schwäher und Vater die ichund scheinlich inhac,oder überkommen , an ihn oder seine Leibeöerben fürter gefallen, ererben oder ersterbeniwgten, ihnen daran keine Gerechtigkeit, Amfaltß, Vermeß oder Ansorechenö unterziehen,begehren oder fordern sollen.

Ware es aber Sache, daß der obgenant Graff Johann Ludwig, ihr lieberSchwäher und Vater oder dessen Söhne alle, und so viel die beude GraMafften Nas-sau und Saarbrücken belangend ist, der wohlgebohrne Philips'Graff zu Nassau-Saarbrücken und Weilburg, ihr lieber Schwäher und Vetter, sonder ehelich-männlichjeibeserbcn, von ihnen gebohren, wie dann derhalb in der Erbeinigung ein Artirul begriffsen, mit Tod abgehen wurden, st soll sie, Catharina Grasin vorgenant, alsdenn , wosie noch am Leben wäre, oder ihre Leibeserben, ihr Theil garch unverziehcn und unbegebcnhaben, sondern mit andern Töchtern zu ihrem gebührendem Theil, wie in dem Articulkr gemeldten Erbcinigung klärlich, unterschiedlich Meldung geschiehet, zu nehmen undzu erben zugelassen seyn, ohne allen Inntrage, Jnn-und Wiederrede :c. zc.

exxxm.

Mild wegen geschehener Uebergabe derer Vogteien Reicheil»dach, «eeldach, Kuibach tind Schutterthal, an Gau»golf und Waithern die Herren zuHohengeroltzek.

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^i^ir Gangwolss vnd Malcher, Gebrüdere Herren zu Hohengerolyeck vndSutß, bekennen hiemit offenließ für vns, vnsere Erben vnd Nachkohmen, alß wy-landderwolgeborn Herr Diedaldt, Herr zu Hohengeroltzeck,vnser Vetter, dem hochge-bomm Fürsten vnd Herrn, Her Christossen L17arggraueu zu Vaden, vnseremgne-digm Herren, säliger Gedächtnuß, den Halden Theyl deß Dorsss Aichenback),darzu die dry ganyenDorsser vnd pogtyeu Seldach, Aueback) vnd Sck )Ut-tmhall verchauffr vnd zu khauffen geben, doch vss einen Wlderkhauff, nachVer-^g vnd Inhalt einer vff^erichen Verschreibnng, die von Wort zu Wort also lautet:

sDieser Kaufbrief ist die oben befindliche Urkunde XLIX. ä

Daß diese obgemelte Verschribung mit Pbergebung vnd wiederum Inantwurtung ob-bestimpcer Dörffer vnd Vogtyen, durch den hochgebornen Fürsten vnd Herren, Herren

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