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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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2y<? Urkunde cxxxii.

exxxil.

Verzicht der Grävin Catharina zu Leim'ugen, gebohnier

Gravin zu Nassau.

In Gottes Hainen secliglich amen..

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md, ossenbahr und zuwissen sey allen denen, die das offene Instrument sehen oder

schick,

hören lesen, daß in dem Jahr von der Geburt unsers liebenHerrn 15^8, aufMl-woch den 20. Tag Monaths Februar, der eilfften Jndiction, Römer-Zinßzahl genant, beyKrönung des allerheiligsten in Gott Vaters und Herrn , Hern panli pabst des drittten, in seinem dritten Jahr, Herrschunge des allergroßmachtigstm, unüberwindlichstenFürsten und Herrn, Herrn Carl des fünffcen , Römischen Zxayjers, allzeit Meh-rer des Reichs :r. zc. unsers allergnädigsten Herrn, seiner Reiche der Römischen imiytenund der andern allen im 22sten Jahre, in mein offenen Notarien, und nachgeschriebe-nen glaubhafftigen Zeugen Gegcnwärtigkeit, persönlich erschienen und gestanden seyen, derwohlgebohrne Herr, Herr Emici), Grass' zu Leitungen und Dagsbnrg, Herr zuAspermont:c. und Cacharina, gebohrne Gräfin zu Nassau und Saarbrücken, Grassin und Frau zu Leitungen, sein ehelich Gemahl, die brachten beyde sammenthafft für,und bekannten vor sich, ihre Erben, Erbnehmen und Nachkommen, in diesem offenenInstrument, also: und nachdem der wohlgebohrne Herr Johann Ludwig, Grajfzu TIassau und Saarbrücken :c. ihr freündlich lieber Schwaher und Vater / ihnensammenthafft zu rechtem Heuraths-Guth und Mitgeben verschrieben hat, zu zwey Zielen,nach dato der HeurathssVerschreibung, Innhalt derselben zugeben 4000 guter Rheini-scher Goldgülden; da versehen und bekannten sie, Grasff Emich und Catharina Ehe-Seuthe vorgenannt, daß sie, Catharina gebohrne von Nassau und Saarbrücken, öi,mit dem vorgenanten Hienlingguth, Mitgeben und Geld ganh ausbestattet seyn und biei-- !ben wolt, und sie, GrasfEnuch und Catharina sein ehelich Gemahl, noch ihre bee,der Leibes-Erben, sollen nun und noch nimmermehr, an keinerlei) Erbschafft, väterlich , ^

mütterlich, anherrlich, anfraulich auch brüderlich , schwesterlichen Erbsfall, Grafs-und Herrschafften, aller derer Anhängig - und Zugehörung, und sonst alter und jeder ande- >

rer, Bey-An-und Nebengefallen, und wie sie Sipschafft -- und Geblüths halber herrühren, ^

wachsen und^ihnen zufallen würden oder mögten, ganH nichts ausgenommen, daran keine w'„ ^ ^Gerechtigkeit haben, verzeihen und begeben sich des frcywillig, wissentlich, sonder alleArglistigkeit und gründlich, erblich, ewiglich und unwiederrustich, vor sich, alle ihre Er-ben, Erbnehmen und Nachkommen, sondern sie beyde wollen sich dew verziehen und be-geben haben, Laut und Innhalt der Erbeinigung der Graffschafften Nassau und Saar-brücken

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