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Lcyische Anspr. a. d. Nas. Hälfte d. Mahlb. R. Lehnen.
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Lehnrrägern empfangen liesse (/). )lilein, von denen Häusern Sulz oderGemciu-lahr ward kein Wort gedacht. Man wusie gar zu wohl, daß durch die lchcch beibe-Theiümgen von dem Jahre 12.77 und alles lehnfolgrccht wäre verloh-reu gegangen.
§. cc^xxiv.
Kein Wunder wäre es demnach, daß als in dem Jahre 1426 das Solchem-Hauß lahr mit Heinrich dem I V ausgestorben ist, dessen Tochter Adel-"achkomenheid, welche an Grav Johannen zu Mors und Sarwerden vermähletwäre, die Stammesvetteren ganzlich ausgeschlossen hat, wan auch gleich,wie doch nicht ist, einige lehne solten vorhanden gewesen seyn , so von Malt Agnaten inther dem I dem gemeinen Stamvatter beider Häuser herkommen. Dan wa- d neu Lehenren ^solche Weiberlehne, alsdan gebührcten sie der Tochter; waren sie aber u>cht folgen.Manöstamslehne, alsdan waren sie dem Reiche heimgefallcn und in keinemvon beiden Fallen hatte das Hauß Hohengeroldsek nur das mindeste daran zusuchen.
§. LLI.XXV.
Heinrich der 11s aber wandelte den richtigsten Weeg, um feiner Dahero auchNachkommenschaft die Erb - und lehensfolge zu versicheren. Er erhielte von Kaiser Sig-Kaiser Signumden, bei der Belehnunge von dem Jahre 1414 sNum. mund dieXI.IX^ daß seine Tochter, bei der Ermangelunge eines Sohnes, zu der je-A^ge deshensfolge fähig gemacher wurde (Z-). Er nähme hisrnächst Grav Johann gchnen seinen Tochterman zu sich in die Gemeinschaft und gäbe damit abermahl gefallen lies-ein einleuchtendes Beispiel, daß die Teutsche Rechte bei denen lehnen nochse, a. 1414.allein beobachtet worden seien. Wie aber diese Einnahme in die Gemeinschaft «nd 1426.bei denen lehnen die Einwilligung des lehnherren erforderte, also suchete
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f/) (lommunis keuäoruni procurntOr, cerdissilua conäominii retsntlnots:1.. L. 6e 8 L e L i>l n L R a in prim. liu. zur. Ieu6al. 2,49.
(F) Heinrich der III liesse es sich etwas kosten. Anstat vorher nur die BurgMahlberg , nebst Kippenheim und dem Riete in denen Lchnwesen stun-den, so liesse er zum ersten wähl hinein setzen, auch die >Ttadt Mahlberg,die Dorfer Wittenweiler, Almensweiler und Nonnenweiler, welche vierStücke bis dahin allodial gewesen waren , s§. LI.XXI ^ wie auch dieDörfer Ichenheim, Kürzel, Tundenheim und Altheim^