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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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I II. Abschnit, II. Capitcl.

§. Ll^XVIII.

Die Aufhe- Da ich aber, frei von allen Vorurtheilen, nur die Wahrheit suche, sobang der habe ich das Glük gehabt, diesen meinen Saz durch das Betragen sämtlicher^hlcholge Herren zu Geroldsek, zu allen Zeiten dergestalt bewähret zu finden, daß des-^ Beweisthümer, gleich einer Kette, an einander hangen. Man sehewird bewie- doch die Urkunde von dem Jahre 1299 an. Wie herlich bestärket solche diesen durch die Wahrheit, daß durch die Theilung die Erb - und Lehnfolge verlohren gehe undUrkunde von daß diejenige so in dem Jahre 1277 geschehen ist, solches Recht zwischen bei-1299. hon Geroldseckischen Häuseren ganzlich aufgehoben habe.

§. Lci.xlx.

Verfolg sol- Heinrich der 11 nähmlich und Malther der III die Gebrüdere Her-chen Bewei- ren zu Geroldsek-Lahr hatten vor, eine Theilung ihrer Lande zu machen,oder hatten sie gemachet. Sie erwägeten , daß dadurch die Erb - und Lehn-folge verlohren gehe, und daß in denen Allodien die Töchter die Stammesvet-teren ausschließen - die Lehne aber, in so ferne sie nicht Weiberlehne wären, de-nen Lehnherren heimfallen würden, wan einer von ihnen ohne mänliche Erbenhinstürbe. Sie sucheten dahero ein Mittel dagegen. Sie fanden es darin,daß einer dem anderen seine Allodien , nur die Burgen Schwanau und Landekausgenommen, gegen einen jährlichen Zins von einem Pfunde Häller zu rech-tem Erbe, die Lehne aber zu Lehne auftrüge. Die am meisten merkwürdigeStelle lautet also: So gyb ich Heinrich ----- zu rechter Ga-be vnwiederthunlichen, leydigliche vnnd mit alle, Malchern mei-nem Bruder - - s vnd sin es Labes Erben - - - allesdas Eigen vnnd alles das Erbe das ich han , es sy zu Lahre ander Bürge vnnd an der Statt an Keuchen vnnd an Gute, vnndanders mehr, rvo es gelegen ist, vnnd han auch alles EM",vnnd das Erbe, das ich hatte von ihme empfangen, vmbe einenZinß der da vorgeschrieben stat, den sol ich ihme jerlichs geben;»Sr Martins Meß, zu eine Drkhunde, daß ich alles das Eygcnvnnd das Erbe von ihne han, zu einem rechten Erbe, vnnd daßdie Eygenschafr des Gutes seyn sy. Ich lyhe ihne auch vnnd sei-nen Lehenserben zu rechtem Lehene vnnd han geluhen , alte dieLehen die ich han , es sy zu Malberg, zu Rippenheim vndindemRitte oder anderswo, rro sie gelegen stnt :c.

§. cx^xx.