III. Abschnit, I I. Capitel.
§. LLXI.VII.
Dieselbe hat Der Kaiser begäbe aber hernachmahs dieses Reichslehn. Dasselbe ista. ,26z inne aus dem Stilstandsbriefe, Malthers j^des von Geroldsek und seinerWalthervon Verbündeten mit der Stadt Straßburg von dem Jahre 126z (z/) nicht un.Malberg, deutlich abzunehmen, wan darin stehet: ist es aber zrvifelich hob derStilstand gebrochen seie^ so soll ez stan zu Brisgovve, an Hr Rudolfevon Einstac und an Hr Gocfride von Stoffe, sStaufenZ und zuMorcenöwe und zu Elsaffen, an Hr Gchideline von Stöffembergund Hern Malcher von Malberg, des Schultheißen HReichsschult-heissen^ Bruder von Gengenbach zc. Es hat Reinhard in denenjunst. und histor. kleinen Auefuhr. §. 4. TJoce e, und§. 5. l^Jote a, mit einer Menge derer besten Beispiele dargethan, daß indenen mitleren Zeiten der hohe und niedere Adel sich lediglich von seinen Wohn-sitzen genant und seine Nahmen veränderet hat, wan er mit seiner Residenzeine Aenderung gemachet hatte. Da nun dieser Malther, der Bruder desReichsschultheissen zu Gengenbach, sich von Malberg in der Mortenau nante,'und, da er solchen Nahmen nicht von der Stadt haben konte, weilen dieStrasburger keinen Unterthanen Malthers von Geroldsek, zwischen diesemund ihnen zu einem Schiedsrichter genommen haben würden : so bleibet nichtsübrig, als ihn vor einen Besitzer der Burg Mahlberg zu erkennen.
§. cex^vm.
Der Beweis Wir haben also einen unverwerflichen Beweis, daß die Burg Mahl-des Satzes, b^.^ vor der in dem Jahre 1277 geschehenen Geroldseckischen Hauptthei-al?o , und sogar noch in dem Jahre 126z, als ein Domanialgut des Rei-richstg^ ' theils von denen Kaiftren sechsten, theils aber von denenjenigen, die es
aus kaiserlicher Gnade empfangen hatten, und keinesweges von einem Hern^ Nach der von Geroldsek, ist besessen worden. Wir werden folglich ausser allem Zwei«Theikmge ^ ^ ^ auch bei solcher Theitunge unter die Geroldseckische GüterderÄiÄ-^ gehöret hat, wan wir darthun, daß sie auch nach solcher Theilunge dieant." Eigenschaft eines Reichsgutes annoch gehabt hat. Diesen Beweis aber ver-schlisset
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