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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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III. Abschnit. I I. Cavitel.

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schaft, solche Lehne und auch desfals die Belehnung« Der OesterreichischeLehnbrief von dem Jahre 169z befindet sich in dem Urkundenbuche unterder Ziffer

Z. cLxxxviir

Zeyett wil Nun hat zwar das hohe Erzhauß Oesterreich so wenig , als auch öleauch die Graven von Cronenberg, wenigstens seither hundert Jahren, etwas von deineReichslehne geausseret , daß sie auch die Reichslehne, welche die Graven von Nassau ausscheu Linie in ^ lahrischen Erbschaft empfangen haben , Kraft jener Anwartschaft in An-Auspruch spruch nehmen: allein vor kurzen Jahren sotten die Herren Graven von dernehme«. Leyen diese Meinung nicht undeutlich geäuseret und davor gehalten haben, daßwan gleich der Rechtshandel zwischen denen Graven von Nastau und denenHerren zu Hohengeroldsek in dem Jahre 1625 feie verglichen - und jenen dieLahr- und Mahlbergische Reichslehne überlassen worden, s§. ElXEV^ sol-ches doch dem mit einer Anwartschaft versehenen hohen ErzHause Oesterreichkeinen Nachtheil bringen könne und also diesem - folglich auch ihnen Gravenvon der Leyen, als seinen Afterlehnleuten, frei stehen müsse, nach solchenReichslehnen zuruk zu greifen.

§. ccxxxix.

Fragen so Da nun diese Frage aus denen Geschichten derer GeroldSeckischen Häu-deshalb a. f- ser Hohengeroldsek und Lahr zu einem beträchtlichen Theile ihre Entscheidunggestellet wer-nimmet; so gedenke ich alhier, ehe ich andere - bei solchem Ansprüche in Be-^ tracht kommende Umstände anführe, vermittelst Anwendung derer Rechte auf

jene Geschichte eine Erörterung anzustellen : ob dan die Herren zu Geroldsek,wan sie noch würklich lebeten, und der mit ihnen getroffene Vergleich unter-blieben wäre, bei dieser Prätenston einigen Grund haben ? dan solle solchesnicht seyn, alsdan fället auch der Anspruch derer Herren Graven von der Leyenhinweg : sollen aber auch jene Herren gegründet gewesen seyn, alsdan ist eseine neue Frage: ob das höchste Erzhauß Oesterreich und die Herren Gravenvon der Leyen, schon jetzo eine Anforderung auf solche Lehne Zu machen berech-tiget seyen?

§. ecxd.