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III. Abschnitt I. Capitel.
§. cev.
Badeu-Dur-lach hat die-selbe ausfin-dig gema-chet.
Dermahlenaber kommetes auf dieredinteAra-tionem ljzo-
Ui an»
Baden - Durlach hat sich mehrmahl Mühe gegeben, diese Allodien, ver-mittelst guter Urkunden, anzuzeigen. Nachdeme aber es in dem Jahre 1697seines erlangeten- und sechs Jahre lang ruhig sortgesezten- auch selbst von Kai-ser Leopolden ancrkanten Besitzes, mit gewafneter Hand ist entsetzet worden,hat es seine Klage über diese gewaltsame Entsetzung vorzüglich ergehen lassen.Daß der Besiz zu der Zeit, als es ihn von dem lande genommen , ledig ge-wesen seie, hat es sich mit der Urkunde LLI zu beweisen beflissen, und ebenmit derselben wird auch die ruhige Ergreifung des Besitzes dargethan. Daßder glorwürdigste Kaiser Leopold Marggrav Lriedertct) Ll^agnussen zuzweien mahlen ganz feierlich vor den Besitzer erkant hat, erhellet ebenfals ausdenen schon oben s§. angezogenen Urkunden. Und da auf diese
Weise der Besiz auf der einen Seite klahr ist, auf der anderen aber die Ent-setzung; ja, da die gewaltsame Entsetzung in keine Abrede gestellet wird;so mus einem jeglichen von selbst einfallen, huoä spo1iatu8 ante omnia lltrelUtuen6u8; und der Inhalt des eanoni8 reäinteZranäa. ist so bekant,daß man nicht nöthig hat zu bemerken, daß die Wiederherstellung desjenigenso den Vorwurf der Spolienklage machet, volstandig und bis auf den lezteirHätter geschehen muß, ehe und bevor dem Entsezten zugemuthet werden mag,sich im geringsten auf etwas, so die eigentliche Berechtigung angehet, einzu-lassen.
§. cevi.
Erörterung Ich überlasse aber^dieses demjenigen , so die Baden - 'DurlachischeIvas Lehn Rechte zu verachten haben; und, da ich nur als ein Mann schreibe, der dieWelt von denen Geroldseckischen Geschichten, und bei solcher Gelegenheit auchvon denen Rechtsansprüchen belehren wil, welche der gänzliche Abgang dieseshohen Hauses veranlasset hat; so kan ich mich, mit Beiseitsetzung des Spo-lienpunctes, ganz wohl in eine Erörterung über die Frage: was dan lehn odereigen feie ? einlassen.
Oder eigenfeie»
§. ecvii.
^ Graven von der seyen behaupten: es seien alle Hohenge-
Lande znOe- roldseckische lande durch den in dem Jahre 15)5 geschehenen Auftrag, Oesrer-sterr. Lehne . : l reicht'
machen.