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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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II. Abschntt, I. Capitel.

chifchc probaticmes in contumaciam, auch Executive verfahre,werden solre.

§. cxxxv.

Weiterer Es wäre aber solch« Verweisung an das Kammergericht dem Hause

Verfolg, Baden-Durlach gar nicht anständig, und muste demnach dessen Abgeord-neter triftige Vorstellung dagegen thun und auf dem ehemaligen Begeh-ren besteben , «daß die Sache an das Schwäbische Krais - Ausschreibamcverwiesen werden mögte. sUrk. EEXXXVII1 und EIuXXXIX.ZEs findet sich auch, daß ihme darin ist wilfahret worden, wie aus derUrkunde EX EI deutlich genug zu bemerken stehet.

§. exxxvi.

In keine Weise aber wolte es Fortgang gewinnen. Baden-Dur-lach schlüge dahero den Weg der Güte ein , inmassen sich desfals beidem hohen ErzHause Oesterreich ungemein gute Hosnung Herfür thäte.Des glorw. Kaisers Leopolds kaiserl. Maj. beschlossen auch die Ab.sonderung des Eigenthumes von dem lehne würklich vornehmen zu lassenund erkanten zu dem Ende in dem Jahre 1667 eine Commission. Siethaten in denen desfals erlassenen Rescripten s Urk. EXEIV uuöEXEVI ausdrükliche Meldung des Westfälischen Friedenschlusses.

§. exxxvii.

Baden -Duv-lach schlagetden Weg derGüte ein.

Kaiser Leo-pold be-schliesset dieAbsonde-rung desLeh-

nes von demEigenthums..

che Absicht.

Crsnenberg Cwnenberg aber wüste die gerechteste Absichten dieses Kaisers zuvereitelet sol-vereitele«. Der Kaiser thäte jedoch in dem Jahre 1668 einen wieder-che kaiserli- ^t)lten Versuch in dem Wege der Güte; aber auch da wäre alles beidem von Cronenberg umsonst. Die Urkunden von solchem und dem fol-genden Jahre, Num. EXEVI. EXEVII. EXEVIII undEXEIX bezeugen dasselbe, und die leztere, als das erfolgete kaiserlicheDecret, thuet dar, daß der Kaiser die Sache vor ihren Richter ver-wiesen hat.

5. cxxxvm