8 I. Abschnit.
in dem vorigen Jahrhundert ausgestorbene Graven zu Faikenstem an demDonnersberge. Alle diese Hauser hatten ein Schlos zum Wohnsitze, das denNahmen Falkenstein führete, und kein einziges stammet von dem anderen ab.Folglich bleibet es dabei, daß die Gemeinschaft des Nahmens eben so wenigeinen Beweis vor den gemeinsamen Ursprung machet, als wenig man von derVerschiedenheit des Nahmens einen bündigen Schlus gegen den gemeinsamenUrsprung machen kan.
§. ix.
Der gleiche Da also ganz und gar nicht zu erweisen stehet, daß die Herren von Ge-Nahme be- roldsek in dem Elsasse, mit denen H'rren dieses Nahmens in Schwaben,weilet aljo von einem gemeinsamen Stamvatter herkommen; und es die nähmliche Br-auch bei de- wcmdmg mit denen Herren von GeroldSek in dem Walgaue hat; so wende ichGer/keinen mich lediglich zu denen Dynasten dieses Nahmens in Schwaben,gemeinsa-men Ur- - K ^sprung.
Ursprung de- Nun wünschete ich zwar, daß man von denen urältesten Zeiten her einererH. v.Ger. richtige Geschlechtsreihe von denenselben herbringen könte: allein, da manm^chwaben hem zu Tage in denen Geschichten, und zumahl bei denen Genealogien, nurden^lbcn Urkunden , achte Steinschriften , Münzen und dergleichen, wie auch gleich-,zu finden»" Zotige Geschichtschreibers haben wil und matt sich nicht mehr, wie vor einigenhundert Iahren, mit Erzählungen behelfen wil, welche mit mehrerer Drei-stigkeit als Wahrscheinlichkeit, dasjenige so fünf, sechs, achthundert, jatausend Jahre vor ihren Zeiten geschehen wäre, eben so umständlich daherschreiben, als wären sie selbst gegenwärtig gewesen : so gedenke ich meine Ge-roldsekische Geschlechtsreihe nur da anzufangen, wo sie mit denen so eben ge-dachten achten Bewcisthümeren beleget werden kan; das ist, von dem in derMitte des dreizehnten Jahrhunderts lebenden Malrhern Hern zu Gerslds-ek, dem Vatter und Grosvatter derer dreien Herren, welche nach seinem To-de, in dem Jahre 1277 die Hauptlandestheilung vorgenommen haben. Werältere Nachrichten verlanget, den verweise ich aus die geschriebene Chronik,von der ich den oben bemerkten Auszug gegenwärtiger Schrift beigefüget habe»
§. x i.
Lande dieser Bevor ich aber diesen ältesten Zeitraum verlasse, wird es nicht undlen-Henen. szch seyn dasjenige zu bemerken, was in demselben von denenjenigen iandenvorkommet, von denen man hernach findet, daß sie von denen Herren von
GeroldS-