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1,3,4,1 (1875) Geschichte des Landes und seiner Zustaende. Th. 4, 1. Haelfte. (Schluss der Landesgeschichte, von 1272 [1275] bis 1508) / nach d. Verf. Tode fortges. von W. Tobien
Entstehung
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„zu Arnsberg am 7. Oktober 1891 in der Person des„Erzherzogs Anton Viktor von Oestreich zwar einen„Nachfolger; dieser gelangte aber nicht zur Regierung,„weil der Liinevitler Friede vom 9. Februar 1801 und in„Folge desselben der Deputationshauptschluß vom 25. Febr.„1803, das Erzstift Köln auflösend, das Herzvgthnm„Westfalen dem Landgrafen von Hessen - Darmstadt als„Entschädignngsland überwies. Dieser nahm es schon am„6. Oktober 1802 auf ewige Zeiten, wie das Patent„besagte, in Besitz, bildete daraus eine besondere Provinz„Westfalen, nachdem seine Lande 1806 als souverainesGroßher-„zogthum in den Rheinbund aufgenommen worden, und„hob dann vor allen Dingrn die alte landstündische Verfas-sung aus. Nachdem der Träger der sonverainen Herrlich-keit unserer Rheinbnndfürsten, Kaiser Napoleon, seinem„Schicksal erlegen war, wurde das Herzogthum Westfalen„in Folge des Pariser Friedens vom 30. Mai 1814, durch„Patent des Grvßherzogs von Hessen vom 8. Juli 1816„an die Krone Preußen abgetreten und sodann mittels„einer Bekanntmachung des Oberpräsidenten v. Vincke vom„15. desselben Monats, für dieselbe in Besitz genommen."

Druck von H. F. Grotc in Urnsberg.