Druckschrift 
1,3,4,1 (1875) Geschichte des Landes und seiner Zustaende. Th. 4, 1. Haelfte. (Schluss der Landesgeschichte, von 1272 [1275] bis 1508) / nach d. Verf. Tode fortges. von W. Tobien
Entstehung
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V o r lv o r t.

Als im Jahre 1871 Johann Snibcrt Seihertz, „der Ne-stor der westfälischen Geschichtschreiber," dahingeschieden war,da trat wol allen Frennden seiner „Landes- und Rechtsge-schichte des Herzogthnms Westfalen" die Frage nahe, ob diesesWerk unvollendet bleiben werde, als ein Denkmal einerjahrelangen unermüdlichen, aber durch die beschränkte Dauerauch eines laugen Menschenlebens in bestimmte Zeitgrenzengewiesenen schriftstellerischen Thätigkeit.

Bei der Vielseitigkeit und Gründlichkeit, welche uns auchin diesem Werke von Seibertz entgegentritt, und bei demReichthum der von ihm gesammelten und verarbeiteten Spe-zialkenntnisse mnßte es wol zweifelhaft erscheinen, obüberhaupt jemand sich bereit finden würde, das unvollendeteWerk weiter fortzuführen.

Auch ich hatte mir diese Frage vorgelegt. Da wurde mirvon Seiten des Herrn Verlegers, unter Hinweisung ans meineArbeiten ans dem Gebiet der westfälischen Geschichte"), der An-trag gestellt, die Landcsgeschichte fortzuführen, nachdembehufs Bearbeitung der Rechts geschichte Verhandlungenmit einem Juristen augeknüpft waren.

Das mir gemachte Anerbieten konnte ich meines Erachtensnicht eher in ernstliche Erwägung ziehen, als bis mir von

*) Idr. W. Tobten, Denkwürdigkeiten aus der Vergangenheit Westfalens.Nach Quellen und neueren Forschungen dargestellt. Elbcrseld, K. Volk-mann. t. Bd. 1869. II. Band, erstes Heft (Gesch. der Grafschaft Arns»berg) 1873.