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„Sein Nachfolger Clemens Angnst von Baiern„(1728—1761), zugleich Bischof zu Münster, Paderborn,„Hildesheim, Osnabrück, Lüttich und Hochmeister des deut-schen Ordens, war einer der mächtigsten deutschen Fürsten,„wirkte in jedem dieser verschiedenen Länder Gutes und erwarb„sich namentlich nmWestfalendas Verdienst, daßerdieDiöcesan-„streitigkeiten mit Paderborn, über den nordöstlichen Havld-„schen Theil des Gerichts Brilon, über Marsberg und„Volkmarshcim 1733 ausglich, so daß mit Borbehalt der„kölnischen Landeshoheit, Marsberg und Volkmarsheim in„kirchlicher Hinsicht der Diöcese Paderborn, gegen Verzicht„aus alle weiteren Ansprüche dieser Art, überlassen wurden."')„Unter der gutmüthigen aber schwachen Regierung„Maximilian Friedrichs (1761—1784)bliebeZ dabci,"")„bis der letzte Churfürst Maximilian Franz (1784—„1801)°') die kirchliche Organisation des Herzog-„thnms dadurch vollendete, daß er die von Pader-born abgetretenen Diocesanen 1799 zu einem eigenen„neuen Dekanat Brilon vereinigte."-)
„Nach dem am 26. Juli 1801 erfolgten Tode des„Churfürsten M aximilian Franz wählten ihn die Stände
Jahr 1638 verstorbenen Pater Jodnkus Mattenkloidt in latei-nisch er Sprache verfaßten Geschichte der Stadt Geseke (abgedruckt beiSeibertz a. a. O. I. 133 sf.)
") Urkunde bei Seibertz Nr. 1356. Dies ist die einzige Urkunde,welche Seibertz in seinein Urkundcnbuch aus der 38jährigen Rcgicrungs-zeit des Erzbischofs Clemens August mittheilt; außerdem erwähnt ereinzelne Übrigens unbedeutende Rcgicrungsakte desselben ganz kurz,nämlich S. 34 (betr. die Hofstelle zu Almen), S. 156 (Nonnenklosterzu Ritden), S. 283 (Bestätigung der Erblandesvereinigung von 1533),S. 432 (Bestätigung der Kalandbruderschaft zu Brilon.)
") Er war ein gcborncr Graf von Königsegg-Rothcnfcls. DasUrkunden-buch von Seibertz enthält keine ans seine Person oder Regierung be-zttgiiche Urkunde oder Nachricht; dagegen weißt dasselbe eine ans derRegicrungszeit dieses Erzbischofs stammende Urkunde des BischofsWilhelm Anton zu Paderborn ans, welcher im Jahre 1778 denSälzcrn zu Westernkotten verbesserte Statuten gab. <Nr. 1357).Maximilian Franz war ein geborner Erzherzog von Oesterreich.
") Urkunde bei Seibertz Nr. 1358. Es ist dies, der Zeit nach, die letzteUrkunde in dem Seibcrtstschcn Urkundcnbuch, in welchem der ErzbischosMaximilian Franz sonst nur noch zweimal erwähnt wird: S. 283(Bestätigung der Erblandsvereinigung aus dem Jahre 1533) undS. 538 (Jurisdiktion»! - Ordnung fiir die Stadt Menden vom2. Juni 1733.)