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1,3,4,1 (1875) Geschichte des Landes und seiner Zustaende. Th. 4, 1. Haelfte. (Schluss der Landesgeschichte, von 1272 [1275] bis 1508) / nach d. Verf. Tode fortges. von W. Tobien
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Wic aber die Behandlung der Rechtsgeschichte einem Fach-mann überlassen blieb, und wie ferner auf ausdrücklichenWunsch des Verlegers eine eingehendere Darstellung, wieSeibertz sie der Geschichte der Kaiser und der allgemeinenNeichsgcschichte 'gewidmet hat, bei mir gänzlich fortfiel: somußte ich auch, mit Rücksicht auf die Schwierigkeit oder Un-möglichkeit, in Bezug auf die Geschichte der Industrie, desHandels, der Landwirthschaft, der Jagd, der Viehzucht n. si w.etwas zu liefern, was- den Resultaten der auf die früherenPerioden gerichteten langjährigen Spezialforschnngen vonSeibcitz ähnlich wäre, es ablehnen, überhaupt dieses Gebieteingehender zn behandeln.

Ä ist denn meine Fortsetzung der Seibertz'schen Landes-geschichtc wesentlich eine an die Personen der Landes-fürsten, der Erzbischöfe von Köln angeschlossene,mit einer Berücksichtigung der Spezialgeschichte vonStädten, Schlössern und Klöstern verbundeneDarstellung der politischen Vorgänge und Verän-derungen auf dem Boden des Hcrzogthnms Westfa-len geworden. Als solche übergebe ich sie der Oeffentlichkeit,indem ich die Anerkennung zu finden hoffe, daß die veröffent-lichten Urkunden und die wichtigsten chronikalischen Quel-len von mir gewissenhaft benutzt und die Ergebnisse die-ser Benutzung in zuverlässiger und übersichtlicher Darstellungentwickelt sind.

Schwelm, im Juli 1875.

Dr W. Tobten.