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Das Corpus Evangelicorum in Regensburg.
bacher Weinbrunnen, soviel die Artzeney anlangt, dann sonst ist er stätigzum gemeinen Tranck zu trinken zu grob und stark, sonderlich vorschwache u. blöde Leut Starke Leut mögen Ihnen gleichwohl dulden.Man soll sonst aber auch den Wein mit diesem Brunnen vermischen."
Theodor von Bergzabern, Tabernaemontanus, war Vorsteher despfalzgräflichen Gartens in Zweibrücken. Zu jener Zeit waren dieGärten wesentlich Sammlungen solcher Pflanzen, die mit Heilzweckenund Aberglauben zusammenhingen; denn die Naturschönheiten warenwährend des Mittelalters verhüllt und jenem Geschlechte kaum erstaufgegangen.
Alsdann wandten sich die Flüchtlinge an das Corpus Evangelicorum,vor allen an den Kurfürsten von Hannover: König Georg II von Eng-land, und von Brandenburg: Friedrich Wilhelm I, König von Preussen.
Der Reichstag zu Regensburg zerfiel seit der Reformation in dasCorpus Catholicorum, unter der Direktion von Kurmainz, und in dasCorpus Evangelicorum, das noch immer von Kursachsen geführt wurde,trotzdem das regierende Haus katholisch geworden war. Diese Zwei-teilung war niemals reichsstaatsrechtlich eingesetzt, jedoch im West-phälischen Frieden als thatsächlich vorhanden anerkannt. Beide Körperberieten zu Regensburg in freien vertraulichen Konferenzen, über dieReligionsbeschwerden ihrer Kirche. Denn ihre Streitigkeiten warendurch das Westphälische Friedensinstrument den Mehrheitsbeschlüssenentzogen und konnten nur durch „amicabiles compositio" geschlichtetwerden, also eigentlich nur durch den Druck thatsächlicher Uebermacht.
Unterm 4. Oktober 1738 schrieb S. M. von Preussen an Kurmainzüber die Beschwerden der Kronberger; es wird dabei alles Geschehenewiederholt und ganz besonders bemerkt: die-Exekution habe auch denzurückgebliebenen Weibern und Kindern gewehrt, das Sauer-Wasser,ihren gewöhnlichen Trank, ausserhalb der Stadt zu holen. Kurmainzantwortet schon am 23. Oktober 1738 ziemlich barsch : „Ihm sei dieSache keineswegs unbekannt, Preussen aber von den wenigen Flücht-lingen falsch unterrichtet. Seine Majestät möge die Beschwerdeführeran Kurmainz, als ihren rechtmässigen Landesherrn weisen."
Darauf König Friedrich Wilhelm I: „Wir hatten nicht vermuthet,dass Euer Unser Schreiben so gar wenig Attention gemacht habenwürden." Die Unterthanen hätten nach dem Westphälischen Frieden