602 Inventarium über Krafts Nachlass in Kronberg, 16. September 1692.
frau von Sötern und der Lehnserbe die kaiserlichen Gerichte angerufen.Es wurde daher am 16. September 1692 ein „Inventarium über dieVerlassenschaft weylandt Graff (Kraft) Adolph Otto, Graffen zu Cron-berg etc. beschrieben, vor der hierzu angeordneten Kaysserlichen aller-gnädigsten Commission, in praesentia der Herrn Eigenthumbs- undLehens Erben Gevollmächtigten."
Das noch vorliegende Instrument giebt mit seltener Vollständigkeiteine Uebersicht von allem und jedem Mobiliar, das im Schlosse undden Nebenhöfen ausreichend, wenn auch veraltet, vorgefunden war.Insbesondere werden zahlreiche Familienbilder und andere Gemäldeaufgezählt. Leider sind sie sämmtlich unrettbar verschollen. Das In-ventar ist indessen allzu umfangreich um es dieser Erzählung einzu-verleiben; es muss daher an anderer Stelle veröffentlicht werden.
Der bereits genannte Dr. Gerardi, Ratgeber der Wittwe, hattesofort nach Krafts Tode für sie heimlich aus Burg Kronberg Silber-geschirr und andere Kostbarkeiten, auch Briefschaften, nach Frankfurtentführt und dort für etwa 2000 Gulden versetzt, die er der Wittwe ab-geliefert. Das bekam ihm jedoch, den zwei anderen Parteien gegenüber,sehr schlecht. Johann Nikolaus, Gerichtsherr und Obrigkeit in Kron-berg, Hess den Dr. arretiren und festsetzen, bis er das Silber wiederherbeigeschafft haben werde. Nur aus Rücksicht auf seine notleidendeFamilie wurde er baldigst begnadigt und freigelassen.
Zunächst prozessirte jetzt die Wittwe mit dem Vetter wegen einesViertels der Erbschaft und mit der Schwägerin Sötern wegen ihrer Mo-bilien, ihres Eingebrachten und Wittums. „Sie machte," sagt das Reichs-kammergericht, „einige wiewohl recht alberne praetensiones." Es mussihr kläglich ergangen sein, denn 1696 verlangt sie, „in Ansehung ihresNothstandes eine Unterhaltungs-Kompetenz während des Rechtsstreites.Sie könne das Kostgeld in Frankfurt nicht mehr zahlen und fürchte,„herausgesetzt" zu werden. Die Erben hatten ihr einstweilen alle Unter-haltungsgelder verweigert. Der Erbschaftskommissar gewährt ihr einenVorschuss von 200 Gulden. Was sie erfochten, ist unbekannt. Siestarb am 4. April 1714 zu Wien, erst 48 Jahre alt.
Auch die zwei älteren Schwestern des Erblassers, seine Gläubigerund seine natürlichen Kinder gerieten untereinander und mit dem Lehns-erben in Streit. Es wurde deshalb eine Commission „wegen Regulirung