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Die von Kronberg und ihr Herrensitz : des Geschlechtes Ursprung, Blüte, Ausgang ; der Burg Gründung, Ausbau, Niedergang, Zerfall, Wiederherstellung ; eine kulturgeschichtliche Erzählung aus elf Jahrhunderten 770 bis 1898
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Kraft Ottos letzter liebevoller Wille, 1669.

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Die vier Kinder aus dieser unseligen Ehe waren damals bereits wiedergestorben. Für seinen kinderlosen Todesfall setzt er zu Erbinnen ein:

1. Seine Mutter und die zwei älteren Schwestern,dochergestalt,dass sowohl unsere Fraw Mutter Gnad, als auch unsere beiden SchwesterLiebden mehrers nicht als einer jeden das Pflichttheil soll gefolget werden.Warumb wir aber dieses also zu verordnen gemüsset werden, ist anhochlöbl. kais. Kammergericht zu Speyer und nicht weniger bei demkönigl. französ. Parlament zu Metz bekannt, also weitläufig auszufahrenohnnöttig."

2.Ferner setzen wir zur Erbin wohlbedächtlich ein: die auchhochgeborne unsere dritte und liebste Schwester, Mariam Dianam Frei-frau von Söttern."

3.Die auch hochgeborene Maria Francisca Gräfin zue Cronberg,geb. Gräfin zue Oettigen, unsere Gemahlin (haben) durch . . Ihr LiebdenFrau Mutter verlauten lassen, dass sie nun in das siebente Jahr vonuns ausgesetzt und uns verlassen, allerorten diffamiert, mit unerhörtenIniurien, sogar mit Beschuldigung ihr beigebrachten Gifts;" was Kraftleugnet unddeshalben den gerechten Gott zum Richter und Rächerangerufen haben wollen, und uns hierdurch zum höchsten beschwert.Ueber das, uns noch ferner zu verschimpfen, auf unser Herrschaft Po-ritschen im Königr. Böhem bei der köngl. Landtafel zue Prag einenArrest gesucht, und ferner dabei erhalten dass die . . . Ehepacta derkönigl. Landtafel einverleibt worden so" sei er befugtdie inoftgedachter Heirathsabred begriffene Clausul, kraft deren unsere Ge-mahlin zur Universalerbin ernannt worden, wieder abzuthun . . ., auch

Witthumb und Wiederlag betref; allermassen dann sie, unsere

Gemahlin, ... die Ehe nicht continuiret, zue mäniglichs Aegernis uns

verlasset in unwiderbringlichen und ewigen Schaden gestürzet,

unseres Hauses Untergang gesuchet . . . unser . . angewandte Sorgfaltund Kosten . . . zur Erhaltung der Wiederversöhnung verworfen undverächtlich gehalten." . . Sie soll daher voneiniger Verlassenschaft . .gänzlich . . . ausgeschlossen bleiben."