Schweikards eidlicher Revers wegen Kirchenordnung in Kronberg.
Sohn. Vor versammelter Bürgerschaft beschwor der Kurfürst feierlichden Burgfrieden und den hessischen Vertrag von 1541 (wegen derErböffnung und des evangelischen Religionsstandes). Bei der Huldi-gung auf dem Rathause stellte der Erzbischof unter seinem Eide fol-genden Revers aus:„Wir auch darauf, alseiner von Cronenberg,in treuen gelobet undgeschworen haben, allesolche Burg - Frieden ,Verschreibungen Ent-scheidsbrieff, auch NBsuccessiveerfolgtegeist-und weltliche gemeineVerordnungen zu hal-ten, von unsers SchloszCronenberg wegen, alsunsere von CronenbergVetter, anheren (Ahn-herren), Vatter u. Vor-eiteren mit einander ge-macht haben;nach lauthderselben Burgfrieden,Verschreibungen undEntscheids Brieffen, diedarum gemacht u. ver-
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siegelt sind," auch: „die Bürgerschaft allhie dabei zu halten
und zu lassen." Diese Zusage gewann später eine weit ernstere Be-deutung für Kronberg als der kluge geistliche Herr immerhin da-bei im Geiste vorbehalten hatte. Einstweilen trug er im Jahre 1619kein Gewissensbedenken: als Collator und Lehenherr zur Berufung desMagister Henrich Schröder als evangelischer Pfarrer nach Kronbergzu consentiren.
Am 20. Januar 1612 starb der elende Kaiser Rudolf II und am20. Mai zog der Kurerzkanzler „unter Parodirung der Bürger" mit48 Wagen in Frankfurt ein. Darüber hat sich erhalten: