410 Verbot des „Juden-Wuchers." Walters Medaillen und Münzen.
strafe, nach Gestalt und Gelegenheit einer jeglichen Ueberfahrung (Ueber-tretung), an Leib und Gut. Wer solches in Erfahrung bringe solle esdes Ordens Amtleuten anzeigen. Wer dem zuwider handle, sei esChrist oder Jude, dem solle vor keinem Gericht Recht noch Bezahlunggestattet werden." Auf dem Reichstage zu Speier, 1542, erwirkte Walter
zesse des Ordens,sich den Landkomtu-ren gegenüber selb-ständig zu stellensuchten. Es kam so-gar vor, dass Rit-ter, die „sich in dieWelt thaten und ehe-lich beweibten," da-bei „Ordensgüter ansich zogen."
Walter lässt zuMergentheim eineneue Münzstätte er-richten, in der Pfen-nige und Batzen ge-prägt wurden. Die aufWalter 1528 gepräg-te Medaille mit demBildnis, dem Wappenundderlnschrift: „Esbleib in gedechtnus,so lang Got wil" und der 1535 mit denselben Emblemen und derselbenDevise geschlagene Thaler sind merkwürdig. Beide sind vorzüglich ge-stochen in Joh. Dav. Koehler's Historischen Münzbelustigungen.
Im Jahre 1540 verlautete es, dass zwischen Polen und dem Kaiserabermals Verhandlungen wegen Aufhebung der preussischen Acht statt-fänden. Sofort richtete der Deutschmeister eine neue Beschwerde an denrömischen König Ferdinand. Die Antwort lautete wenig tröstlich.Ebensowenig die mündliche des Kaisers „trotz trefflicher BeherbergungKaiser Karls V und des römischen Königs Ferdinand I im Residenz-
sogar ein Reichsge-setz: „dass kein Judauf Pfänder, Klein-odien, Kleider, Bet-ten, liegende Güterden Deutschordens-untertanen Geld bor-gen, diese wegenSchulden bei den Ge-richten gar nicht be-langen könne — umdem zum Ruin derUnterthanen arg ein-gerissen Wucher ent-gegenzutretten."
Uebrigens ver-kauften damals sogardie Komture vielfachOrdensgüter auf ei-gene Faust, nachdemsie, in dem allgemei-nen Zersetzungspro-