376 Die drei Versorgungsanstalten der rheinischen Reichsritterschaft.
seinen haben kommen lassen. Nun gibt er uns itzo darfur den rechtenlohn der undankbarheit, dann er beneben andern vom adel, sonder-lich in des Marpurgischen compthurs sach, gegen uns heftig inge-lassen." . . . Der Landgraf verlangte: „gemäss unserer vor altern fun-dation die armen des hospitals, auch die pfarren und kirchendiener" —wie von altersher — „mochten noturftig unterhalten werden." . . . „Wirbesorgen, es werde nit geschehen, da . . . auch dem adel der sich sonstvor gut evangelisch usgibt, als Hartmann von Cronberg, unser Ordnungzu Marpurg hoch zuwider ist." . . . Etliche vom Adel, „darunter wirdiesen Hartmuth gewisslich der vornehmsten einen achten," haben demLandgrafen in dieser Sache beim Kaiser „weidlich und hoch eingeschenkt."
Bucer erwiedert am 24. November 1543: „Hartmuden von Cron-berg wollen E. f. g. nit verdenken das er sie irget solte verklagen,deren er eer und wolfart, warlich alles seins Vermögens, begert zu be-fordern. Was er bey E. f. g. hab gehandlet, dazu hat in das Frid-bergische burgrecht getrieben. Gepetten hat er, gepetten; weyter Wer-dens E. f. g. gewisslich nit erfaren. Doch will ich das erst, so ich kan,von im erkundigen: ob er etwas wysse, das andere vom adel in derSachen weyters gethan hetten. Warlich der Theutschen meyster (Waltersvon Kronberg Nachfolger Schutzbar-Milchling) ist selb böss genug."
Der Landgraf lässt, am 18. Dezember 1543, die EntschuldigungCronbergs wegen des Friedberger Burgfriedens dahingestellt sein.Wenn auch der Deutschmeister sich widersetzt, so hätte doch Hartmut,„als evangelischer Mann" sich nicht beschweren sollen. Auf Hartmutsmündliche Versicherungen über sein „gemuet" gegen ihn gibt der Land-graf „nit hoch," nach dem „wie er sich gegen uns erzaiget und beweiset."
Schliesslich sucht Bucer, am 8. Januar 1544, Hartmut nochmalszu rechtfertigen, „der sich jetzt des fridbergischen burgerrechten, so filE. f. g. belanget, entschlagen hat."
Der niedere Adel in den protestantischen Ländern war allerdingsdamals in bedenklich abgleitender Lage. Seine althergebrachten Ver-sorgungsanstalten gingen ihm fast sämtlich durch die Säkularisationenverloren. Um so ängstlicher war die Reichsritterschaft bestrebt: sichdie ihrigen zu wahren, was sie in der Komturei Hessen auch bis 1803durchgesetzt hat. Dazu gehörten vor allen: 1. Der Deutsche Orden. Vondiesem wird der nächste Abschnitt VI berichten. 2. Die zweite dieser