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Nachrichten von dem Geschlechte der Grafen von Wartensleben : [nebst] Anh.
Entstehung
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hoffen haben. Sollte aber mehr bedeutetes klosplts! zu solcher auffnahmegedeihen, daß mehr denn zwölsi Personen darinnen ihren nothdürsitigenauffenthalt nebst der vermachten Speise und den Trank haben können,so ist mein wille, daß derer an der Zahl auch mehr und zwar dann alle-mahl von den Stadtarmen aufgenommen werden sollen, damit alles vordie Armuth möge auffgewendet werden, was ich aus guten Hertzen vordasselbe gewidmet habe.

5) llexire und vermache ich auch Kraft dieses vor die stulürenSe Jugenddrey Tausend Rthlr, welche Summe zwar die obspocilieirte SchladenscheErben aus meiner Verlassenschafft an sich nehmen und behalten mögen,jedoch sollen sie gehalten seyn selbige alle Jahr mit hundert und fünfzigThaler zu verzinsen, und solchen Zins alljährlich bei Verlust ihrer vonmir erlangten Erbportion, welche auf den Versäumungs- oder Verwei-gernngsfall den Biederseeischen Erben zuwachsen soll, davon Hr. Lxoeu-toridos tostomenti gegen qnitung abzustatten.

Von diesen hundert und fünfzig Thlrn. nun sollen jährlich denenSchulbedienten, welche das Schulgeld von der Schul-Jugend biß hier-her zu haben befugt gewesen, fünfzig Thaler jährlich gereichet werden,diese aber dahingegen verbunden sein kein Schulgeld mehr von derSchul-Jugend zu sorderu, sondern einen Jedweden Knaben pudliee ohneentgeld zu inlormiren, zu allen christlichen Tugenden, un> zur EhreGottes zu erziehen; die übrigen hundert Thaler sollen angewendet wer-ben, wie folgt:

Wenn sich jemand allhier finden solle, welcher solch einen Grundauf Schulen geleget, daß er mit sonderbahren Nutzen die hohe Schulebetreten und daselbst seine Stoilm zur Ehre Gottes, deroselben Ausbrei-tung und Beförderung oontimillen könnte (wie denn solche suhjeots alle-mahl von den Herrn luspoetoribus Sobolae, welchen der blxammiuilluspro oxkuniiiö Vier Thlr. zur Dankbarkeit von seinen Stipemlion-Geldernwenn Ihm solche ausgezahlt werden, zu otkoriren hiermit angewiesenwerden, zu prüfen sein werden) dem soll drey Jahr nach einander funftzigThlr. alß ein Stipemlium gereichet, und davon allemahl Zween auf derhohen Schule des Jahres gehalten werden, da aber solch subjootnm vor-handen wäre, von welchem sichere Hoffnung zu machen, daß er mit Ehrenund Ruhm den Ai'knlum llagistri, Inoontiati oder voetoris erlangen undbesitzen können, einem solchen soll das Stipeinlium aufs Vier Jahr langund zwarten jedwedes Jahr besonders die auf Zwo Personen lehrtenhundert Thlr. Stipomliengelder alhier gefolget, und im fünften Jahre zurPromotion einem Koxister fünfzig, einem llieontioto oder vortori aberhundert Thlr. gereichet und in Hebung dieses Slipeiniii die Etadtkinderdenen auswärtigen vorgezogen werden.

Im Fall aber kein subjootuw, welches Ruhm und Nutzen die hoheSchule betreten möchte, vorhanden wäre, so soll von den bedeuteten hun-dert Thlr. Stipenclioageldern, jährlichen dürfftigen und gottesfürchtigen Schü-lern etwas zur nothdürftigen Kleidung und nothwendigen Büchern gereichet,auch wenn sie im Studiren fleißig, in ihrem Leben und Wandel ohne Tadeleinhergegangen, und in ihren Stmliis einen solchen Grund geleget, daß sie mitgutem Nutzeil darauff bauen, und mit der Zeit Gott und der Welt die-