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Die von Kronberg und ihr Herrensitz : des Geschlechtes Ursprung, Blüte, Ausgang ; der Burg Gründung, Ausbau, Niedergang, Zerfall, Wiederherstellung ; eine kulturgeschichtliche Erzählung aus elf Jahrhunderten 770 bis 1898
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272 Selbsthülfe, ungesetzlich geworden, bleibt in Kraft als uralte Gewohnheit.

Der adel wil vil ern erjagenAn stechen und turnieren, hör ich sagen,

Darzue schön frauen und spil,

Dasselb kostt sie gelts viel.

Darumb versetzen sie purg und lant,

Das ist dem adel ain grosse schant.

Das wüllen sie denn ümbsüst wider han:

So hebt sich denn ain kriegen an."

So musste auch die Organisirung des Adels durch die wieder-belebten Turniere schon an seiner allgemeinen Armut scheitern:

Mang Edelmann vil lieber lüd

ein Sack mit korn, als dasz er stech."

DasFaustrecht," die Selbsthülfe, war ein reichsgesetzlich begrün-detes Recht gewesen, sobald nur einige unbedeutende Formen beobachtetwurden. Vielfach war sie nichts anderes als abgedrungene Notwehrdes Kleinen und Schwachen. Die gesetzwidrigeWegelagerei" war eineAusartung, nicht eine Art des Fehderechts; ebensowenig wie heutzutageDepotunterschlagung zu den gesetzlich geschützten Börsengeschäftengezählt wird. Ulrich Hutten sagt:Man nennt uns Ritter: Räuber.Allein die Fürsten gehen uns mit ihrem Beispiele voran; sie gebrauchenuns teils zu ihren Räubereien, teils berauben sie uns selbst." Als nun,1495, das ständige Kammergericht eingesetzt und die Selbsthülfefür ungesetzlich erklärt wurde, gab Kaiser Max selber zu:Der Armevon Adel kann entweder gar kein Recht bekommen, oder es ist soscharf und spitzig (romanistisch), dass es ihm nichts fruchtet." HansSachs sagt über diese Rechtspflege, unter dem Bilde des Doppeladlers:

Das eine Haupt cassirt,

Das andre confirmirt.

Das ein' sagt Ja! das andre Nein!

Ach Gott, war lieber Eins allein."

Jeder Teil führte dabei zwar die, ihm just bequem liegenden hoch-tönenden Worte von eigener Friedfertigkeit und des Widersachers Fried-brüchigkeit, von Kirchen- und Reichsreform, in Mund und Feder.Dabei aber handelten wie immer auch damals Fürst Stadt undRitter nach den praktischen Gesichtspunkten des eigenen Vorteils. Selbst-verständlich wurde mit der neuen friedlichen Gesetzgebung keineswegsderen durchgreifende Wirksamkeit gesichert, denn die uralten Sitten und