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Angriffswaffen des mittelalterlichen Burgenkrieges.
Uni die damaligen Grundsätze des Festungsbaus zu durchschauen,wird es nötig sein, sich der gleichzeitigen Angriffswaffen kurz zu er-innern. Sie waren sämmtlich auf den Nahkampf berechnet: von den„Widdern" (Mauerbrechern), den „Blyden" (bailisten), dengrossen Stein-schleudermaschinen, dem bewegbaren Bergfrit, Wandelturm der an dieMauerhöhe der Burg geschoben wurde, den Steigleitern und Schutz-dächern der Belagerer, bis zu den Handbogen und Pfeilen. Kampfaus der Ferne, nicht Mann an Mann, galt für unritterlich. Die Neuerungder weitertragenden Armbrüste (arculistae) wurde noch 1139 vom PapsteInnozenz III auf dem lateranischen Konzile untersagt, als „ein tückisch,unritterlich Ding;" nicht minder bei Strafe des Bannes: „jene tot-bringende und gottverhasste Kunst des Baues von Wurf- und Pfeil-geschützen gegen katholische Christen zu üben." Im Jahre 1215 wurdejedem Geistlichen verboten: „mit Armbrustschützen und dergleichenBlutmenschen kirchlich zu verkehren." Alles vergebens. Die Schützengewannen die Oberhand, genau wie heutzutage die mehrwertige Ge-schütztechnik, und brachten es bald zur ehrsamen Zunft. Endlich er-schienen die „grossen Büchsen" und, als ihre Verkleinerung, die Hand-büchsen nicht lange vor 1400. Wir lernten sie vor Tannenberg kennen.