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festgesetzt wurde, daß bei der Wiedervereinigung des Burg-grafenthumes Nürnberg mit dem Kurfürstenthume Branden-burg, die Lehnsherrlichkeit des letztern über die in Oesterreichgelegenen alten burggräflichen Besitzungen, und dagegen dieLehnsabhängigkeit einiger Zubehörungen des Burggrafcn-thumes von der Krone Böhmen, aufhören solle. Am Endedes Jahres 1791, da Markgraf Alexander, der letzte Bran-denburgische Markgraf in Franken, die beiden Fürstenthümerdes Burggrafenthumes Nürnberg der Krone Preußen aufließ,trat die in Aussicht gestellte Eventualität ein und wurdendaher, der getroffenen Verabredung gemäß, im Jahre 1792von dem Könige Friedrich Wilhelm II. die OesterreichischenLehne endlich aufgegeben U
Man war sich dabei nicht bewußt, daß es sich hierum den letzten Ueberrest des Erbes handelte, das die ersteStammmutter des bnrggräflichen Hauses, Sophie vonRaabs, dem aus ihrem Blute entsprossenen Königshausezugeführt hatte.
1) ?ürst (Äsn. Lsriovt üvsr äis ^ürstvntli.
u. 1797. uisxt. Z 27.