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1 (1861) Die Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg
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und andere von gleichen? Range, so wie viele kleinere Gruud-herren, standen dadnrch, zum Theil bis über die Zeiten dessiebenjährigen Krieges hinaus, im Verbände der Lehnstrcuezu dein anfänglich burggräflichen, später Brandcnburgisch-Fränkischcm und endlich Brandenburgisch-Preußischem Herr-scherhause

Die Erklärung dieses eigenthümlichen Bcsitzverhältnissesim entlegenen Auslande war wohlgeeignet, der Geschichts-schreibung Verlegenheit zu bereiten, da sein wirklicherUrsprung frühzeitig in Vergessenheit gerieth. Man liefertedie Aufklärung zuletzt in folgender Erzählung. Ein Burg-graf von Nürnberg habe einmal in einer Schlacht — nachEinigen in der Schlacht bei Mühldorf — viele Öster-reichische Herren und Ritter zu Gefangenen gemacht: diesehätten das geforderte Lösegeld nicht bezahlen können undseien dadnrch genöthigt gewesen, um sich aus der Haft zubefreien, ihre sämmtlichen Herrschafte?! und Güter von den?Nürnberger Burggrafen zu Lehn zu nehmen.

Eine solche Aufklärung des Verhältnisses wird aberdurch keine historische Thatsachen unterstützt. Sie verdientun? so weniger Glauben, als bei den? hcrvorgetrctcnenZusammenhange der Raabsschen und der Zollernschen Burg-grafen, der Ursprung jener althergebrachten burggräflichenBesitzungen und Lehnsherrlichkciteu in Oesterreich künstlicherErklärungen nicht mehr bcnöthigt ist.

Allerdings sind einzelne der burggräflichen Besitzungenin Oesterreich erst in? 13. und 14. Jahrhunderte neu er-

1) von v. Holle n. LMäelivÄNN in v. Uten's ^.i-eliiv

für Ostkrsnlven üder äieso I^slins.