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Von den letzteren verleiht Markgraf Johann, der Al-chimist, im Jahre 1436 „sein gräflich Zollernsches Wappen-schild" einem Italienischen Edelmanns: und dies weiß undschwarz quadrirte Schild wird auch im Jahre 1440 derLeiche des Kurfürsten Friedrich I. auf deren letzter Fahrtvorgetragen, so wie bei allen spätern Kurfürstlich-Bran-denburgischen Leichenbegängnissen beständig in Anwendunggebracht
Wie schon im Jahre 1286, in einem vor dem Königeabgeschlossenen Vertrage, Graf Friedrich V. von Zollern denBurggrafen Friedrich III. von Nürnberg als seinen Vetterbezeichnet 2, erkennen auch Johann Cicero, Joachim I. undandere spätere Kurfürsten die Grafen von Hohenzollern,indem sie ihnen die Bezeichnung „Vetter" beilegen, als ihreVerwandte an".
In einem Titulaturstreite mit Wirtemberg legten dieGrafen von Hohenzollern um das Jahr 1582 ihre Stam-meseinhcit mit den Kurfürsten von Brandenburg mit in dieWagschale der Gründe, um Gleichstellung in der Titulaturzu beanspruchen: und die kaiserliche Erneuerung der Fürsten-würde für das Hohenzollernsche Haus nimmt auf die un-zweifelhafte Thatsache Bezug, daß die Grafen mit denBurggrafen von Nürnberg und den Kurfürsten von Bran-denburg eines Geblütes und Herkommens seien''.
Auf Grund notorischer Stammeseinheit kamen auch die
1) 0oS. IIP I, 221. 237. 517.
2) ilon. I, 22k.
3) cioS. II. VI, 193. 209.
1) Ina. Lmir V, 6. 21., VI, 18.