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daß derselbe ihm zu Liebe den Cölibat gelobt, und auf seineeigene Landesportion, auf sein mütterliches Erbtbeil sogar, aufseine zeitherigen und künftigen Erwerbungen verzichtet harte?Wergessen, daß Er, Philipp, mannbar und großjährig gewor-den, seines Oheims Uebernahme der Landesregierung und dieArrogation urkundlich und thatsächlich genehmigt hatte? Ver-gessen, daß derselbe ihm, bei seiner Vermählung, eine ansehn-liche TerritorialVersorgung gegeben hatte? Vergessen, daßFriedrich über ein Vierreljahrhundert lang ruhmvoll die Re-gierung geführt, daß er, oft mir eigener Lebensgefahr, dasLand gegen Kriegfeindc tapfer und siegreich vertheidigt, daßer dasselbe sehr bedeutend vergrössert und verbessert hatte, durchneue Erwerbungen von Land und Leuten und Lehnhcrrlichkeit,durch Verwendung selbst erworbenen Geldes und Schuldentil-gung, daß er dasselbe in solchem Zustand erhalten und ihmhinterlassen hatte? Konnte er zürnen dein Geschick, das nacbund mit solchen Vortheilen, ihn selbst auf lange Zeit zur Lan-desregierung in einem Alter erhob worin er sich erst tüch-rig genug fühlen konnte zu Erfüllung der damit verbundenenschweren Pflichten? Konnte er bei den grossen Verdiensten,die Friedrich sich um Ihn, sein Haus und das Land erwor-ben, nach den Opfern, die derselbe allen dreien persönlich ge-bracht hatte, demselben verübeln, daß er darauf bedacht gewe-sen war, seinem einzigen Sohn Ludwig eine nach Verhältnißsehr müßige Versorgung zuzuwenden?
Dock, hören wir Philipp selbst reden, wie, kaum eilfMonate vor Friedrichs Hinscheiden, als er dessen letzte Ver-sorgung des Sohnes Ludwig freundlich genehmigte ^), sein
1) Philipp war bei seinem Regierungsantritt 28 Jabre und 5 Mo-nate alt, und regierte 3t Jahre 2^ Monate.
2) In der Einwilligungsnrknnde vom 27. Jänner t476, bei Kre-mer, Urknndenbuch, S. 506; auch in der angef. Widerle-gung '?c., S. 97.