Druckschrift 
1 (1858)
Entstehung
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und Städte so geschickt für sich, daß in Vollmacht aller Pom-merschen Stände die Grafen Henning und Alb rechtvon Eberstein, Dinnies von der Osten, ein Mas-sow, Pntkammer, Below, Zitzewitz, Winterfeld,die Borken und andere Edellcute, sowie die Bürgermeistervon Stargard, Greifenberg, Treptow, Stvlp, Rügenwalde,Schlawe nnd Bclgard ihn am 16. Juny kSonnabcnd nachVir. nnd Siorlöst.) 1ä59 zu Rügenwaldc zuvörverst zum Ver-weser des Landes erwählten (8). Trotzdem fiel die durch Ver-wickelung des Kurfürsten von Brandenburg vollführte TheilnngPommerns so ungünstig für Erich anö, daß er ans dasäußerste Hinter-Pommern vom Golm bis Cöslin beschränktblieb, auch bereits den 25. August 1493 zu Stolpe allein denMannen und Städten der Lande Stolpe, Rügenwalde undSchlawe ihre Privilegien bestätigte. Das Land Stargard fielan Stettin. Erich, der zwar nach dem 1494 unerwartet er-folgten Absterben Otto's Iii., des letzten Herzogs von Stettin,wenngleich nach langen Streitigkeiten nnd Kämpfen mit demKurfürsten von Brandenburg durch den Frieden zu Prcnzlanden 31. May 1472 mit seinem Bruder das HcrzogthnmStettin mit Ausschluß geringer Theile als ein Lehn Branden-burgs wieder gewann, hielt es doch für gerathener, seine In-teressen mit den Polens zu vereinigen. Trotz alles Bemühenskonnte er die Schmach des Friedens zu Thorn am 19. Oktober1469, durch welchen ein großer Theil deutscher Erde und mitderselben Danzig und Thorn an Polen kam, nnd wodurch esgeschah, daß altes germanisches Element im heutigen West-preußen fast gänzlich ausgerottet und der deutsche Adel ver-drängt wurde, nicht verhindern; Erich gewann für sich Bütowund Laucnbnrg. Er starb den 6. Jnly 1474, einen Sohn Bo-guslav X. hinterlassend, der der Gesammt-Erbe von ganzPommern wurde.

Daß auch unser Claus in dem bewegten Leben Erich's