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Mangel an Nachrichten aus dieser verhängnißvollen Zeit läßtsich auch nicht einmal eine Vermuthung darüber aussprechen,auch dürfen wir wohl nicht erwarten hierüber mehr Aufklärungzu erhalten, wir sind deshalb gezwungen zu Conjecturen unsereZuflucht zu nehmen.
§ 2. Henning von Winterfeld bctheiligte sichmit seinem Vater bei der Schenkung an die Mönche des Klo-sters Pudglowe, er wollte durch sie den Seegen des Himmelserflehen für sein Beginnen: die alte Heimath zu verlassen undeine neue zu begründen; es war dies zu jener Zeit gewiß nochmehr wie jetzt ein Ereigniß, zu dem der fromme Glaube der Geist-lichen Fürbitte mehr bedurfte als die Erlaubniß der Obrigkeit.Ein Henning von Winterfell) wird 1347 als Zeugezu Prcnzlan in einer Privatnrknnde genannt, wir halten diesenfür den Sohn dcö Conrad, und stützen uns ans die Auto-rität des KricgSraths Wohlbrück (2).
Der Meinung, eS könne dieser Henning, der sich 1347als Zeuge zu Prcnzlan und später nock in der Ukermark zeigt,ein Nachkomme der Winterfelde sein, die uachrichtlich inder Ukermark schon gewohnt, als dieselbe noch unter HerzogBarnim I. zu Pommern gehörte, also vor dem Jahre 125l>,treten wir dadurch entgegen, daß wir Bezug nehmend ans dievielfachen Urkunden, die uns dies eine Jahrhundert aus derUkermark liefert, erklären müssen; bis jetzt in denselben keinendes Namens Winterfell» gefunden zu haben; daß fernerjene Schadenberechnung im Verfolg der Kriege nach demTode Markgraf Waldemars W, welche die meisten Orteder Ukermark und ihre Besitzer uns kennen lehrt, auch nichtunfern Namen im Bcsitzverhältniß zu den genannten Orten er-wähnt, und insbesondere auch nicht zu denen, die wir späterund zwar schon zur Zeit des Landbuchs 1375 als ein Eigen-thum der Familie zu betrachten haben; wohl aber finden wirhier schon die Geschlechter, die uns jenes um die Topographie