Befestigung, was in so schwer bewegter Zeit von einem adeli-chen Sitze kaum anzunehmen sein dürfte, so setzt dies danndoch als nothwendig voraus, daß der Eigenthümcr zu seinerpersönlichen Sicherheit sich noch im Anthcilbesitz einer Burgbefinden mußte. In Kagenow können wir dieselbe nicht er-kennen, weil uns dann dieses Heinrich Name in der be-kannten Verbriefung an Herzog Heinrich dem Löwen wohlmitgenannt worden wäre; wir sind daher gezwungen, auf dasursprüngliche Burgdienstverhältniß zu Gützkow zurückzugehen,und folgern dann wiederum hieraus ein Verwandtschaftsver--hältniß zwischen diesem Besitzer von Müssentin und dem Fried-rich von Winterfeld, der uns 1356 im Wechselbesitz desBurghofes Crowelin genannt wird. Müssentin wird unsferner nicht mehr als Eigenthnm bekannt; es darf jedoch nichtunerwähnt bleiben, daß nach einer Mittheilnng von gewichtigerSeite noch Urkunden, die altern Besitzverhältuisse zu unsermGeschlecht betreffend, vorhanden gewesen sein sollen, die jedochnach einer Recherche des jetzigen Besitzers, des General-Land-schaftöraths von Heyden auf Earckow auch nicht mehr aufzu-finden sind. Auf der Plötzenburg wird 1338 ausdrücklich Mar-tin von Winterfeld bezeichnet, doch sicherlich nicht inder Eigenschaft eincS gräflich Gützkow'schen Castellans oderHauptmanns, sondern als schloßgesesscner Eigenthums-herr, mit der derselbe dem Churfürsten von Brandenburg huldi-gen soll. Weiter erfahren wir über diese Burg nichts, sie magauch wohl bald nachher in den Kriegen zwischen den beiden Her-zoginnen in Trümmer gesunken sein. Daß ein Claws vonHeyden auf Kagenow oder ein Heinrich desselben Ge-schlechtes von der Kartlower Linie sich dieses Burgwalles mitVorschub der Grafen von Gutzkow um die Zeit des Rügia-nischcn Erbfolgekriegcs bemächtigt habe (t), läßt sich aus derschon erwähnten irrthümlichen Auffassung von Schwarz auchnicht einmal vermuthe», und ein anderer Anhalt für diese An-
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