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andern Adelsgeschlechte nachstehen. Fast in allen Provinzendes Vaterlandes besaßen sie Burgen und feste Schlösser.
In der Prieg nitz wurden sie zu den Schloß- undBurg-Gesessenen gezählt, und in der Uckermark ge-hörten die Winterfelde zu den ursprünglich nur vier eri-mirten Geschlechtern. Außer ihnen waren es nur noch diev. Arnim, V .Buch und v. S chlippenbach; diese hatten mitallen ihren Leuten und Hintersassen ihren Gerichtsstand unmittelbarvor dem Hof- und Kammergerichte, während der übrige Adelzunächst unter dem Obergericht zu Prenzlau sein Recht nahm, (l)
Der Präsident der Berliner Akademie, der vielverkannteG undling, sagt im Leben des Kanzler Lamp re ch t-D i e-stelmeyer II. 32 von Dettloff von Winterfeld vomJahre 15 72, er sei ein großer ritterbürtiger Mann gewesen,und aus seinem Geschlechte seien schon geistliche Fürstenhervorgegangen. Eine gewichtige Stimme (s) sagt wörtlich überdes Autors Kenntnisse und Glaubwürdigkeit: Der Präsidentder Akademie der Wissenschaften zu Berlin Jacob PaulFreiherr von Gundling war ein Mann, der in der Bran-denburgischen Geschichte seltene Kenntnisse besaß und sie durchUrkunden tiefer begründet hatte, als irgend einer seiner Zeit-genossen. Wenn die Angabe deS Gundling richtig ist, somüssen diese geistlichen Fürstensitze in frühester Zeit von Glie-dern des Geschlechts eingenommen, die urkundlichen Beweisenunmehr jedoch nicht mehr zugänglich sein, da der Verfassertrotz aller Bemühungen nichts darüber hat auffinden können.Die höhere Geistlichkeit wurde früher gemeinhin nur aus denuobüos, den Edelen höheren Grades erwählt.
§. 2. Den Ursprung eines Geschlechts zu bestimmen,damit waren die älteren Chronisten bald fertig, unbekümmertum die Beweise; der eine schrieb dem andern nach, was er fürglaublich hielt, so galt später als Thatsache, die jeder durchden anderen begründete und doch keiner bewiesen hatte. —