in einer Urkunde Erzbischof Johann's von Trier,werden sie genannt. Schon früher, wie wir ausdieser Urkunde sehen, hatten die Eigenthümer vonMetternich, des in der Nähe von Koblenz gele-genen Dorfes, — nämlich Graf Hermann vonNassau und sein Vetter Walram; Anselm vonMolsbcrg; Salome, die edle Frau, mit ihrer TochterMathilde und ihrem Schwiegersohn, Pfalzgraf Ru-dolf von Tübingen; Ritter Hermann von Metternichund die Bauerngemeinde daselbst — eine in derNähe von Metternich, bei dem Hof Rohr, an derMosel gelegene, damals noch nicht urbar gemachteStrecke Landes, ganz frei von Lasten und Abgaben,dem Kloster zu Himmerode geschenkt. Die Brü-der des Klosters hatten das öde, von je her unan-gebaute Land durch den Fleiß ihrer Hände und ausihre Kosten wohl angebaut und daselbst einen Wein-garten angelegt, der sich die Mosel hinunter bis zurGemarkung von Lützel-Koblenz erstreckte. Zu dieserSchenkung hatten neuerdings die Erben der genann-ten Herren von Metternich, — nämlich der schonerwähnte Pfalzgraf Rudolph mit seinen drei SöhnenHugo, Rudolph und Wilhelm, Graf Heinrich der
*) In dem Abdruck der Urkunde (bei Hontheim I> 646.)steht Heinrich von Nassau. Dieser starb schon im I.1167; (vgl. S. 46.) die Schenkung fallt aber später,da Walram dabei schon handelnd auftritt. Im Originalwird Hermann gestanden haben, der aber dem Abschrei-ber unbekannt war. Auch oben (S. 1Z6) ebenfalls beieiner Schenkung an Himmerode werden die Grafen Her-mann und Walram zusammen genannt.