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jüngere von Diez, die Grafen Robert und Hein-rich, Söhne des genannten Grafen Walrain vonNassau, und Burggraf Eberhard von Arberg nebstseiner Gemahlin Adelheid von Molsberg — auf'sbereitwilligste ihreZustimmung gegeben und sie durchBrief und Siegel bestätigt. Zu größerer Sicherheitaber stellt auch der Erzbischof darüber eine (an dteGemeinde von Metternich gerichtete) Urkunde aus,damit es nicht in Vergessenheit gerathe, auf welcheWeise das Kloster in den Besitz des Landes gekom-men, und damit ihm nicht in Zukunft, aus Jrrthumoder Arglist, dieser Besitz bestritten werde.
Bemerkenswerth ist es, wie der Schluß dieser Ur-kunde abgefaßt ist. Während nämlich sonst amSchluß der Urkunden gewöhnlich der Name des re-gierenden Kaisers oder Königs angegeben wird,heißt es hier: „Verhandelt im Jahr 1206, unterder Regierung unsres Herrn Jesu Christi, dessenReich und Herrschaft dauern möge von Ewigkeit zuEwigkeit. Amen."
Es fällt nämlich die Ausstellung der Urkunde indie für Deutschland so unheilvolle Zeit, wo Philippvon Schwaben und Otto von Braunschweig zugleicher Zeit die Königskrone trugen und darumkeiner von beiden als rechter Herr und Kaiser an-gesehen wurde, wo nicht blos die Schätze des Reichsverschleudert wurden, sondern, was viel schlimmerwar, das alte Ansehen der Kaiser dahinschwand, dieEhrfurcht vor ihnen bis auf den Grund erschüttertwurde und die Auflösung des Reichs (zugleich mitder Landeshoheit der Fürsten, der Vasallen dcs Kai-
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