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Boland, dann der Dienstmannen des Erzbischofs,Hcinrich's und Albert's von Coblenz *), Dithard'svon Paffendorf, Friedrich's von Merl und andrerRitter stellte er darüber Urkunde aus; und setzte fest,daß jeder, der das Kloster in seinen Besitzungenund Rechten beeinträchtige und ihm auf zwei- oderdreimalige Ermahnung den Schaden nicht ersetze,„zum allerheiligsten Leib und Blut des Herrn, un-sres Erlösers Jesu Christi", nicht zugelassen werde.**)
Seitdem wird Graf Walram nicht mehr genannt.Am Isten Februar 1198 ***) ist er gestorben.
Im Andenken des Verlustes, den sie erlitten,suchte seine Wittwe, Gräfin Kunegunde, darinTrost, daß sie zum Seelenheil ihres verstorbenenGemahls Stiftungen machte und ihn dem Gebetfrommer Menschen empfahl. Dem Kloster zu Arn-stein schenkte sie das ganze Zehnten-Einkommen desRod-Landes in dem bei Esten (jetzt Holzappel) ge-legenen Forst, damit, (wie es in der darüber aus-gestellten Urkunde heißt) wenn der Graf, ihr Ge-
*) Sie hießen Ritter vom Vorhof (spater vom Kirchhof),nach der Stelle, wo sie in Coblenz wohnten. Ritter Al-bert ward später in einer Fehde von einem der Söhne
tn einer Fehde vondes Grafen Walram niedergestoßen,iss. Nnss.
"1 CriZZ. Nnss. 219.
**') Das Datum nach dem Arnsteiner Anniversarienbuch,vr!ZZ. Nnss.4l0j dasJahr ergibtsich aus den Stiftungenseiner Gemahlin und seiner Söhne (20. März 1198,) diebald nach seinem Tode gemacht wurden, was auch in derUrkunde Erzbischoss Johanu's vom I. 1294 ausdrücklichangeführt wird.
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