— 1l9 -
seine Vorgänger die Bischöfe Bukko und Conradhatten.
Für alle Unbilden, die dem Bischof dort wider-fahren sein möchten, wird der Graf ihm auf demRechtswege Genugthuung verschaffen.
Auf dem Berg wird weder der Bischof noch derGraf mit Gewalt als Gast verweilen.
Wenn der Bischof, einmal im Jahr, nach Weil-burg kommt, sollen ihm die Leute nach Möglichkeithelfen die Kosten zu bestreiten.
Damit dies Alles, worüber der Graf sich mit demBischof geeinigt, sicher gehalten werde, stellt er dem„Herrn Bischof" zehn von seinen Dienftmannen,die ihm in die Hand versprechen, daß sie, wenn derGraf irgend einen der vorstehenden Punkte verletztund binnen zwei Monaten, nachdem er vom Bischofoder einem beglaubigten Abgesandten desselben dar-über zur Rede gestellt worden, ihm nicht Genug-thuung verschafft, auf die Aufforderung des Bischofszu Worms einreiten und die Stadt ohne seine Er-laubniß nicht verlassen werden. Die Namen dieserNassauischcn Dienftmannen sind folgende: Crafftovon Beilftein, Egenolf der lange, Norich, Anselm,Heinrich, Hildcger, Robert der Marschall, Syfriedder Schenk, Dagemar von Merenberg, Heinrich derSohn Syfried's, Dietrich von Staffel. Von der
D, h. sie sollen für Küche und Keller sorgen. Häufigwird festgesetzt, daß der Herr im Jahr einmal Ein-lager halten darf, wo dann das beste Stück Bich der Ge-meinde geschlachtet wird. Bgl. Grimm 364.