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Gaugerichte. Gaugrafen. Spätere Grafen. Hundrete.
Färbung. Er stand unter strenger Instruktion: „Er soll nicht betrunkensein wenn er zu Gericht sitzt; er soll nicht, wegen Jagd und andererjoca, die Gerichtssitzung zu früh schliessen." Um die Mitte des elftenJahrhunderts erscheint in der Wetterau und besonders im Niddagauein Geschlecht erblicher Gaugrafen; 1103 tritt Bertold III als Graf vonNüring auf. Die gleichnamige Burg lag an der Stelle, von der jetzt dieRuine Falkenstein herabsieht. Der Name soll: „neuer Ring" bedeutenund auf eine ältere, hieher verlegte Gerichtsstätte hinweisen. Die Gau-verfassung zerfiel mit der Abnahme der Kaisergewalt im zwölften Jahr-hundert: durch weitgreifende Befreiungen der geistlichen und weltlichenFürsten von der Gaugerichtsbarkeit; durch den Missbrauch der Ver-einigung mehrerer Gaue unter einem Grafen. Noch zerstörender wirktedie Zersplitterung eines Gaus unter mehrere Grafen. Die eingeborenenEdlen (Dynasten) theilten den, unter Konrad II (1037) erblich gewordenenGau in Untergaue (comitatus); diese wandten die Herren alsdann ver-schiedenen Gliedern ihres Geschlechtes zu, die sich nun, von den imBezirke erbauten Burgen, den Familiennamen und den Titel: „comes"beilegten. So wurde die alte „Wetteravia" in eine ganze Reihe kleinererGaue zerrissen.
Der Gau zerfiel in „Hundrete," die wohl ursprünglich aus jehundert Feuerstätten bestanden, gegründet von der kriegerischen Einheitder hundert Mann, die sich zusammen örtlich niederliessen. Die„Hundret" bildete das Centgericht, Untergericht, dem der Centgraf vor-sass. Die kleinste Verbindung war die Mark (Feldmark) mit dem Dorf-oder Hofgerichte. Sie entstand aus der Familie, die ihre ursprünglicheinheitliche Ansiedelung später spaltete, dann eine Genossenschaftbildete. Die Stammhütte gab der Feldmark den Namen: Rüdesheimvon Rüding; Mamolshain bei Kronberg hiess vor Alters: Meinboldes-hagen. Die grossen Waldmarken gehörten früher der gesammten Ge-nossenschaft des Gaus; später finden wir sie aufgeteilt unter umfang-reiche örtliche Gruppen.
Der Heerbann wurde erst unter Karl dem Grossen vollständigdurchgebildet. Seine Wehrverfassung verschmolz die Lehengefolge, diesich einem Herrn oder Senior als Benefiziaten angeschlossen hatten, mitdem allgemeinen Aufgebote der freien Franken, das unter dem Grafenausrückte. Unter Karls Nachkommen gestaltete sich dieses Gefolge zum