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Festschrift.
können, kennen gelernt haben. Alle diese Missstände können vermie-den werden, wenn zunächst alle Landmesser in einem viersemestrigenStudium eine allseitig befriedigende, nicht nur die mathematischen unddie geodätischen, sondern auch die für alle Landmesser erforderlichennaturwissenschaftlichen und allgemeinen culturtechnisehen Kenntnissegewährende Ausbildung erhalten und sich daran für die Landmesserder landwirthschaftlichen Verwaltung nach einer dreijährigen prak-tischen Thätigkeit das specielle Studium der Culturtechnik in zweiweiteren Semestern anschliesst. In diesen beiden Semestern kann dannauch noch eine weitergehende geodätische Ausbildung der Landmessererfolgen. Die Durchführung dieser Maassregeln wird auch keinenSchwierigkeiten begegnen, wenn die landwirtschaftliche Verwaltungwieder, wie sie es schon früher gethan hat, alljährlich einige TausendMark für Stipendien opfert, um ein vorzüglich durchgebildetes Personalfür ihre wichtigen Culturaufgaben zu gewinnen zum weiteren Aufblühen,Wachsen und Gedeihen der Landwirtschaft im ganzen Staate.