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39) (986) 8. «,. (1L1S/1K.)
Bericht an die kurbrandenb. Conlinissarien, eingereicht vom Schulzen undgemeinen Kiezer von Beeskow wider Christian v. Oppen und dessen Brüderzu Kosscnblat, wie auch die Vormünder und Unmündigen wegen thätlicher Ein-griffe in der Ausübung ihrer Fischereigcrechtigkeit. Diese Streitsache sei bekanntlichschon vorher bei dem Kammergericht verhandelt und von demselben ein (beigelegter)Abschied unterm 1. September 1611 und ein zweiter (gleichfalls beigefügter) unterm13. September 1615 ertheilt worden. Danach sei zur Instruction der Sache eineCommission verordnet worden, der die Kiezer ihre Beschwerde-Artikel überreichenmit dem Antrage, darüber die namhaft gemachten Zeugen zu vernehmen und ihreAussagen dem Kammergericht zur weiteren Verhandlung zu übersenden. Es folgennun 19 zum Zeugenverhör gestellte Artikel, von denen nur hervorzuheben ist, daßdie Zeugen bekunden sollten, ob sie wüßten, daß die Kiezer in ihrer unvordenklicheZeit ausgeübten Fischereigerechtigkeit von den v. Oppen beeinträchtigt worden;ferner, daß sie dazu nicht stillschweigen könnten, wenn der Kurfürst in seinenRechten beeinträchtigt würde, sodann, daß die Kiezer und ihre Vorfahren von jeherim „Großen Grunde" neben der Kosseublatischen Schäferei und auch in derunterhalb davon belegenen Grube mit Fischnetzen zc. gefischt, ferner, daß dieKiezer von Altersher, wenn die Spree austrete, auch über die Wiesen der v. Oppengefahren und gefischt haben, auch daß weder die v. Oppen noch ihre Vorbesitzervon Koffenblat das Fischen den Kiezern gehindert oder dagegen Einspruch erhobenhaben, sodann, daß sie das Wegführen der gefangenen Fische geschehen lassen,ferner daß die Kiezer bei der neuerdings von den v. Oppen versuchten Pfändungund Turbirung in ihren Rechten Widerstand geleistet, sodann daß, als die Kiezerdem Kurfürsten den Eingriff in ihre Rechte geklagt, derselbe den v. Oppen ihreTätlichkeiten verweisen lassen, endlich, daß die Kiezer noch bis zu dieser Zeit sichim Besitze ihrer Gerechtigkeit befinden u. s. w. (Es folgeil dann die Namen derzu verhörenden Zeugen.)
Original in einem Actenstück des Stadtarchivs zu Beeskow s. r. Summa-rische Beweiß-Artikel! der Schultzeil und Kiezer von Beeßkow evutrg. Christianv. Oppen und dessen Gebrüder zu Cossenbladt zc.
40) (98?> Ii». November 1V1«.
Obligation des Nicolaus Pauermeister zu Köchstedt für den Domdechantenzu Halberstadt Matthias v. Oppen über 400 Thaler zu Sechs Procent.
Geschen zue Halberstadt am tage lRisuststlms, war der 19. MonatstagkNovamlzris, 1616.
Gleichzeitige Abschrift im v. Oppenschen Hausbuche von Alt-Gaterslebenk. 99. 100 im Archiv zu Alt-Gatersleben.