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Pathen: Frau Barbara Sophie v (unleserlich, v. Oppen?),
Frau Margaretha Elisabeth v. Oppen, Herr George v. Stutterheim zuBriesen.
Aus dein Kirchenbuche von Krausnick.
406) 2«. Octobev 1700
ist in Neuendorf Herr Caspar v. Oppen auf Wiese mit MargarethaSi bylla, der ältesten Tochter des Herrn Adam Ernst v. Stutterheim aufNeuendorf bei Golßen, getraut worden.
Kirchenbuch zu Wittmannsdorf.
407) 31. October 1700.
Friedrich Wilhelm v. Oppen beschwert sich über die HalberstädtischeR egierung, daß sie Eingriffe in seine Jurisdictions-Gerechtigkeit zu Alt-Gaters-leben in Betreff einiger bisher bewohnter, auf unstreitig adelicher Stelle daselbsterbauter Diensthäuser mache; die Einkünfte davon betrügen jährlich rund 1 Thlr.Ihm ständen nach den beigebrachten Abschriften aus den Lehnbriefen unzweifelhaftdie Unter-Gerichte zu.
Halberstadt den 31. Oetodris 1700.
Original in den Acten Varia die v. Oppen betreffend s. r. Uep. 33. 60. 33 f. 6 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin. Hierauf erging unterm23. November 1700 ein entsprechendes Nescript an die Regierung zu Halberstadt.
408) November 1700.
Friedrich Wilhelm v. Oppen supplicirt beim Kurfürsten Friedrich III.von Brandenburg. Nach Absterben Peter Ludolfs v. Oppen seien diev. Oppenschen Testaments-Güter ihm als nächstem Testamentserben und auch alsdem nächsten Lehnsagnaten angefallen, demzufolge er sie, soweit sie nicht in derCreditoren Hände gerathen, durch Verinittelung des Gerichts in Besitz genommenhabe und nunmehr schon einige Jahre besitze. Dabei habe er befunden, daß diebesten Zehnten verpfändet seien und daß die Wittwe v. Oppen und ihre Töchterdie Güter wegen ihrer Ausstattungsgelder und Alimentation gerichtlich in Besitzgenommen hätten. Nun wolle er die verpfändeten Güter alle einlösen und somitdas Ganze wieder zusammenbringen, bitte aber, damit, falls seine männlichenNachkommen (ohne Leibeserben) abgingen und seine Töchter, sowie derenNachkommen in den Genuß derjenigen Güter gelangten, die er mit seinem baarenGelde reluirt, und nicht von den testamentarischen Successoren ausgeschlossenwürden, daß der Kurfürst durch die Halberstädtische Regierung ihm in Betreff dererwähnten Succession seiner Töchter und deren Nachkommen eine Assecurationausfertigen lasse, zumal auch die meisten der zu reluirenden Güter Allode seien.
Berlin den 1. Hovsmdrm 1700.