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Hirzn folget Ilsen Rotermundt vermöge der Ade-ligen Privilegien nnd Landcsgcbranch der dritte theil allerfahrnüß an Kvrn, allerhand Viche, Victnalicn, betten, belte-gccvandt, Hanß- vnd Kücbcngerähte, vnd ander Eingetbumb,wie cS nahmen haben magk, vnd Zeit Ihres Innckherrntödtlichc» abgangcs vorhanden sein wirbt, nichts ausbeschei-dcn. Vnd darbencbe» eine chrlige Wvhnnnge, so langeSie Ihren Wittibenstand nicht vcrendcrt, oder an stach der-selben Fnnshigk Rthlr. jchrligen Heuer- oder mietgclds; ini-glcicbcn loblige Frawen-Kle^dcr, vier gute Pferde vnd einenwvlbedccktcn Wagen, Ihrem stände vnd herkommen gemeß,Vnd wann Sie naeb Ihres lieben VränttigambS vnd künff-tigcn Ehemannes absterben vnd ablanff des Gnadenjahrsdie Lcbngnctcr rcnmen mnß, soll Ihr all Ihr Zengk, so siein den Lehnguethcrn an sraivligcn geschmnck, Ketten, Klei-nodien, Ringen, Silber, Goldt, Kleider, Kisten, Kastcnge-rähte vnd andern gebracht, vnd in wehrender Ehe zugefügetoder sonsten Ihr von Ihrem Bränttigamb vnd Ehemannoder andern freunden „vor vnd in stehender Ehe gegeben,geschenkt vnd verehret, vdcr auch anss Sie vererbet vndwas Ihr auß den Lchngnctcrn an fahrnnß vnd cigenthnmbgebühret, dnrch Ihres Iunkhcrrn Sehl. Vntcrthanen biß inIhr gewahrsahmb gcfnhret werden.
Trüge es sich auch zu, daß Ilse Rotermundt nachIhrem absterben keine Leibes - Erben vnd Kinder verlassen,alsdan soll Hans Krassvw schuldig sein, seiner verstvrbcnen Hansfrawen ncgsten Erben gedachtes Ehegcldt, schmuckeKleinoten, Ketten, Ringe vnd ander Silber vnd Goldt,Kleider, Kisten, Kistengerähte, Vcttegewandt, Hansgeräthvnd anders, so sie vor das Ihre gehabt vnd aufs Ihrentvdtligen abfall verlassen, vnweigcrlich hcranszugcbcn.
Vnd damit nun vberwchntc Inngksraw Ilse Rotcr-mnndt vnd derselben Erbe» aller vnd jeder obbeschricbencrstücke vnd Vermachnng des Gnaden-Jahrs, Fahrnnß, Ehc-gcldes, Geschmnckcs, Kleinodien, Kisten, Kistengerähte vndwas sie weiter an väterligcn, müttcrligen vnd anderenErbschafft in IdreS lieben Brän igambs vnd EhemannesLchngnth einbringen, vdcr in stehender Ehe bekommen mochte,wie es alles nahmen haben magk, nichts ansbescbciden, destomehr versickert vnd gewisser habhafft werden muge, seinIhr vnd Ihre Erben von solches alles in Krafft vnd machtdieses bricffeS alle vnd jede Ihres lieben Innckherrn HansKrassvw en haab vnd gncter, beweglig vnd unbcweglig,au stehenden Baarschastcn wor vnd an welchem orte dieselbe
zu befinden vnd anzutreffen, so ehr jctzo hat oder künftig!dnrch Gottes Scegcn vor sich bringen wirbt, zn einem be-stendig vngezwciffclten vnd wahren Vntcrpfandc verschriebenvnd Iig ptttliec ii ot."
Vnd soll Ilse Rotermundt vnd Ihre Erben sichdaraus dergestalt, daß Sie damit zn aller genüge friedligsein können, zn erholen Macht haben. Alles getrewlich vndohne gcfehrde Deß zn Uhrknndt vnd steter fester Haltungbat der Hr. Hanptmann, der Braudt-Varter, GvdtSlvffRotcrmnndl svwol als der Herr Brenligamb HausKrassow diesen Ehercecß mit eigenen Hendcn vntcrschrie-ben vnd mit ihren geivöhnligcn Adeligen Pittschasten versiegelt,auch Ihre beiderseits anwesende Freunde, als Vcith Bchrzn Cahcnvw, Jochim S tra l e n d v rff zn Grebcn, Gödlkevon der Osten zn Batcvih vnd Jacob Mörder zn Mütz-kow Erbsessen ans der Brandt seittcn, vnd dann auch desHrn. Brcnttigambs Bruder Antkonins Krassow, Mär-ten Norm an zn Iarnitz vnd Wilcken von Platcn zuVentz Erbsessen ans des Hrn. Brcnttigambs seittcn, vermocht,daß Sie gleichfalls diesen Ehercecß mit Ihren gcwöhnligcnAdeligen Pitschnssic» versiegelt vnd vnterschrieben haben.Geschehen auffm Fürstl. Hause Frantzbnrgk, den 30. Inly^niio Ein Tansendt vnd Sechsbitttdert.
(I-. 8.) G. Rotermundt. (I-.8.) Jochim Stral endorfmpp. in Mangel nieincsSicgcls mein Hand.
HI-. 8.) G. von der Osten, (H. 8.) Jacob Mörder(i-. 8.) mein Hand.
(I-. 8.) (I-. 8.) Wilcken von Platen.(I-. 8.)
500. 1622 — 1697.
Leichenstein des Heinrich Krassow auf Barsnevitzund Pansevitz und seiner Ehefrau DorotheaNorm an n in der Kirche zu Rappin und dar-auf bezügliche Nachrichten des Pastors zu Rap-pin, Andreas Horn, aus dem Jahr 1697.
DicserLeichcnstein liegtvor dem Altar in der genanntenKirche,ist von röthlichcm schwedische» Sandstein und 6 Fuß 1 Zolllrheinl.) hoch nnd 1 Fuß 5 Zoll breit. In einer in denStein ausgchauencn einfachen Nische sind in runden Me-