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1 (1853) Genealogie, Grundbesitz etc.
Entstehung
Seite
12
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HA

Seine Siegel sind Tab. XII. Xo. 23. und Tab. XIII.Xo. 7 abgebildet. Seine Kinder sind Xo. 30. u. 31.

17. ClanS Kr., Clans (Xo. 10.) Sohn, wird von1195—1510 urkundlich genannt (207. 19. 21. 17. 53.00.01). Er bewohnte den väterlichen Hos Dainban. SeinSohn ist Xo. 32.

18. Vickc Kr., Clans (Xo. 10.) Sohn, wird von

1507 bis 1529 urkundlich genannt (217. 89), und besaßeinen Hof zu Tcskevitz. Nach Aussage alter Leute im Z.

1508 (337) war er etwas „hvvetkrank" und starb ohneErben.

19. Joachim Kr., Clans (Xo. 10.) Sohn, warwie sein ältester Bruder Geistlicher. Er wird von 1510 —52 urkundlich genannt (283. 89. 95. 97. 303. 1. 5. 9. 10.13. 15. 17). Wohl unmittelbar oder doch bald nach demTode seines ältesten Bruders ernannte ihn der Bischof LaghcVrne von Roeskild im I. 1510 zum Landprobst auf Rügen.Er empfing 1520 mit seinen Brüdern die Bclchnung überLubitz und vertrug sich 2 Jahre später mit der Wittwe sei-nes verstorbenen Vetters Heinrich (Xo. 22.) über denBesitz desselben. Es scheint fast, als habe er 1521 Dambanbesessen (297), später bis an seinen Tod wohnte er inBergen, wo er ein eigenes Haus besaß, welches er auf seinenBrudcrsohn Hans (Xo. 32.) vererbte (331). — Währendseiner Amtsvcrwaltung fällt die Einführung der lutherischenLehre. Nähcrc Nachrichten fehlen, wann und in welcherWeise diese erfolgte. Meine Vermuthung, daß dies etwa erstum 1539 geschah, habe ich in den Anmerk. zu Urk. 301 u.312 erörtert. Gewiß ist, daß dabei möglichst schonend zuWerk gegangen ward. Fast überall blieben die katholischenPriester. Es ward ihnen frei gegeben, die neue Lehre an-zunehmen und sich zu verheirathen oder sich mit Gehülfen zuversehen, die das Amt verwalteten; die meisten zogen erste-res vor. Erst zwischen 1550 nnd 00 mögen die letzten frü-her katholischen Pfarrhcrren auf Rügen gestorben sein ^).lieber die Verrichtungen eines Landprobstes haben wir deneigenen Bericht des Joachim Kr. (310), auf den, so wieauf das was der Landvvigt Matthäus von Normann

I) Lconhard Meifisch ward 1550 Pfarrhcrr in Altcnkirchcn, seinnnmlttctbarcr Vorgänger, Hr. Johann Krakcvitz, hatte geraume Zeitwährend des Katholicismus (er wird schon 1514 genannt) die Pfarreinnc gehabt. Eine Monographie, „die ersten 50 Jahre des Luthcr-thums auf Rügen," würde wichtige Beiträge zur rügischen Sitten-geschichte liefern können.

darüber nr seinen wendisch-rügianischcn Landgcbranch 'I'it.255. sagt, wir hier verweisen. — Im 1.1515 schloß Ioachi mgemeinschaftlich mit seinen Vettern einen Vergleich über einePacht aus Poppelvitz ab, die der von ihrem Ur-Acltervatcrgestifteten Vicarie gehörte. Es scheint fast, als sei er nmsI. 1552 eines gewaltsamen Todes gestorben (317). Diegeistlichen Functionen, die er für den Bischof, als Landprobst,verwaltet, waren in Folge der Bestimmung des Kieler Vertrages(1513), so weit sie nach Einführung der Reformation fortbestan-den, auf den rügcnschcn Superintendenten übergegangen.

20. Zt. — Tochter des Clans Kr. ( Xo.10), vcrhei-rathct an Hans Behr (207, 337).

21. Zt. — Tochter des Clans Kr. ( 10.) verheirarhetan Ravcn Barnekow auf Kosclsdorf, den Sohn des inStralsund ermordeten gleichnamigen Landvvigts, nnd Mutterder Gebr. Rav cn und Jarcslaff, dcr Lctztlinge ihrer Linie

22. Hinrich Kr.,Hans ( Xo. 1I.)Svhn. Seiuerwirdbereits 1171 gedacht'). In genanntem Jahre brachte er Arndtvam Nad c zu Stralsund den Maicnkranz, um als Maigrafeinznreitcn, der aber nach Rostock zog, um der Sache zu ent-gehen. Wenn dies letztere, wie es geschehen-), ausHeinr.Krassvw bezogen wird, so ist es ein Irrthum, er war nochein Knabe und sollte dem Maigrafcn den Kranz vortragen").Im I. 1188 fand eine Erbthcilung zwischen ihm, seinerSchwester und ihrer Mutter statt (177). 1191 hat er sich,wie es scheint, zum zweiten Male mit Anna Ruft (211),der Wittwe des Nieolaus Wvttc, vcrhcirathct (200), ererhielt mit derselben ein Hans in der Tribsccrstraßc. JmJ.1509 saß er im Rath der Stadt Stralsund (252), waraber bereits 1520 verstorben (289), ward von der Wittweund einem Sohne (Xo. 33.) überlebt. Er wird außer anden genannten Orten noch oft in gleichzeitigen Verhandlun-gen genannt (180. 90. 213. 37. 11. 09. 95). MehrereNotizen über seinen „Grundbesitz" siehe in dem betreffendenAbschnitte.

23. Kyncke (Katharina), die Tochter des HanS Kr.(Xo. 11.) wird nur einmal in der Erbthcilung 1188 (177)genannt.

1) Stralsundischc Chroniken p. 211.

2) Prof. F. W. Barthold in seinem Aufsatz Lürgerthnm :e. in F.v. Naumers hist. Taschenbuch für 18M.

3) vcrgk. Barthol. Sastrowen Herkommen nnd Laufs seines gan-zen Lebens -c., hcrausg. von G. C. F. Mohnikc, Greifswald I82.'Z I.65. Sastrow war im I. 1528 8 Jahre alt.