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Stynkevitz erhielten Claus B. zu Nesekevitz 1 und der Silvitzer B.I Theil. Den Antheil in Zoldekevitz erhielten die Lancker B. Mithin erhielten die Ralswieker B. X^, die Lancker B. X», die Resekc-vitzer Xs und die Silvitzer B. Xs der Koseldorfer Güter. Die Be-rechtigung hierzu ist in dem mir nur allein vorliegenden, ungemeinweitläufrigcn Theilungs-Receß nicht angedeutet. Die Vicarien GuterBrcßnitz, Sülitz und Vietzke waren wohl gleich nach dem Tode desJareslav Barnckow 1564 in den gemeinsamen Besitz des ganzen Ge-schlechts übergegangen; das mir darüber bekannte werde ich unten inder gleich folgenden Einschaltung mittheilen.